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GECMAGAZIN
Migration von Firmen – aus dem Ausland und anderen Freihandelszonen
Liebe ClubMitglieder, in den letzten 20 Jahren sind die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) zum wichtigsten Handels- und Servicezentrum im Nahen Osten aufgestiegen. Der Hauptvorteil an einer Firma in den VAE dürfte der Steuersatz von 0% und der damit verbundene Wegfall von administrativen...Arbeiten wie Meldungen an die Behörden sein. An dieser Stelle gilt es dennoch auf die Einführung der Mehrwertsteuer (MwSt) per 1. Januar 2018 hinzuweisen. Der Steuersatz von generell 5% liegt allerdings weit unter dem internationalen Durchschnitt und den gängigen Steuersätzen in Europa. Hinzu kommt, dass die Firma in einem Land registriert ist, welches zum wichtigsten Handels- und Servicezentrum der Region aufsteigt; nicht nur für die Arabische Halbinsel, sondern auch den Indischen Subkontinent und Nord- sowie Westafrika. Hierfür will die Regierung viele ausländische Investoren anziehen. Dies spiegelt sich neben der investitionsfreundlichen Gesetzgebung auch am Bauboom für Büro- und Wohnraum wider. Hinzu kommt, dass die VAE bei der OECD und der FATF als eine ″white listed jurisdiction″ (Juristiktion auf der weissen Liste) eingestuft werden. [b]Gründe für die Migration in eine Freihandelszone [/b] Über 30 ″Free Zones″ (Freihandelszonen) bieten heute ein attraktives wirtschaftliches Umfeld, insbesondere auch ausländischen Investoren: Möglichkeit der 100% ausländischen Eigentümerschaft ohne den sonst für die Region üblichen Einbezug des lokalen Partners, einen 0% Steuersatz (mit Ausnahme der Besteuerung von ausländischen Banken und Ölfirmen) und keine Restriktionen auf die Rückführung von Unternehmensgewinnen. Einige dieser Freihandelszonen verbessern ihre Attraktivität für ausländische Investoren noch mehr, indem sie den Umzug von bereits bestehenden Firmen aus anderen Juristiktionen anbieten und dies auch forcieren. Eine Firma kann damit ihre Historie (bspw. Gründungsdatum) und den rechtlichen Status sowie auch ihre finanzielle Vergangenheit erhalten. Solche Migrationen ermöglichen schließlich den Wechsel der Juristiktion ohne eine kostenintensive Liquidation und Neugründung und erlauben es einer Firma sowohl Reputation, den Goodwill und Leistungsbilanz sowie auch die Bankenkonten zu bewahren. Interessant sind für Investoren aber nicht nur Firmenmigrationen aus dem Ausland in eine der zahlreichen Freihandelszonen in den VAE, sondern auch die Möglichkeit des Umzugs von einer Freihandelszone in eine andere. Die Gründe hierfür mögen vielseitig sein: [LIST] [*]Die Migration einer Ajman Firma nach Ras Al Kaimah Free Zone oder in eine der Dubai Free Zones um schliesslich die Assets (Aktien an der Firma selbst sowie auch deren Vermögenswerte wie Immobilien, Mobilien, Bankkonten, etc.) in einem DIFC Testament (″DIFC Will″) sichern zu können. Der DIFC Will erlaubt es Nicht-Muslimen in einem ″westlichen″ Testament über die Vermögenswerte, welche in den Emiraten Dubai und/oder Ras Al Kaimah belegen sind, zu verfügen um diese schliesslich im Todesfall der Geltung des Sharia Rechts zu entziehen. Erinnerlich ist die Geltung des DIFC Testaments erst kürzlich auf das Emirat Ras Al Khaimah ausgeweitet worden und dieses kann damit auch RAKIA oder RAK ICC (offhore) Gesellschaften umfassen. [*]Die Migration einer Ras Al Khaimah Firma nach Dubai zwecks Steigerung der Attraktivität der Firmenadresse. [*]Die Migration in eine andere Freihandelszone mit optimalerem bzw. spezialisierterem oder branchenspezifischem (rechtlichen oder administrativen) Umfeld. [/LIST] [b]Der Migrationsprozess [/b] Die Migration in eine der Freihandelszonen in den VAE ist möglich, sofern dies im entsprechenden Regelwerk der Freihandelszone vorgesehen ist. Dies ist zurzeit unteranderem in den folgenden Freihandelszonen möglich: Ras Al Khaimah (RAK und RAK ICC), Abu Dhabi Global Market (ADGM), Dubai International Financial Centre (DIFC), Dubai Multi Commodity Center (DMCC) und Jebel Ali. Nach dem entsprechenden Antrag und dem erfolgreichen Abschluss des KYC Prozesses, stellt die Free Zone ein sogenanntes ″Certificate of Continuation″ aus, welches die Migration und damit den neuen Sitz der Gesellschaft in den VAE bestätigt. Daher zwingend ist die Löschung der Firma in der alten Juristiktion um den Umzug abzuschliessen. [b]Spezialität: Migration einer Offshore Firma und glechzeitiger Wechsel zur Freihandelszonen-Firma [/b] Insbesodere interessant dürfte die Möglichkeit der Jebal Ali und DMCC Freihandelszonen sein, welche die Migration einer Offshore-Firma (unter gewissen Umständen) mit dem gleichzeitigen Wechsel zu einer Freihandelszonen-Firma mit Substanz (Büroaddresse, Angestellte, etc.) ermöglichen. Eine solche Firma mit Sitz in den VAE kann schliesslich auch ein ″Tax Residency Certificate″ (Sitzbestätigung für steuerliche Zwecke) beantragen um nicht zuletzt auch von den zahlreichen Doppelbesteuerungsabkommen zu profitieren. {uf:28737} [url=http://www.german-emirates-club.com/Profile/1591281312/MjAzMQ==]Michael Lane[/url] Member of Legal Council German Emirates Club Senior Legal Consultant Swiss ILC Services DMCC
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