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GECMAGAZIN
Neue Möglichkeiten für Expats – Non-Muslim Testamente in den VAE
Liebe ClubMitglieder, grundsätzlich richtet sich die Verteilung der Vermögenswerte im Todesfall nach dem ʺVAE Federal Lawʺ (konkret dem Personal Status Law and Civil Code) und damit schliesslich nach dem Shariah-Recht. Damit stellen die lokalen VAE-Gerichte im Todesfalle die Erbmasse, d.h....das Vermögen des Erblassers, fest und verteilen dieses anschliessend nach den strikten Regeln und damit schliesslich der gesetzlich zwingenden Erbfolge der Shariah. Selbst bei einem Testament im Heimatstaat können unter Umständen die in den VAE gelegenen Vermögenswerte (Immobilien, Mobilien, Bankkonti, etc.) nicht von diesem Testament umfasst sein, insbesondere wenn ein solches Testament unter dem Recht der VAE nicht anerkannt wird und damit schließlich nicht durchgesetzt und vollstreckt werden kann. [u] Mögliche Probleme beim Fehlen eines in den VZE anerkannten Testamentes:[/u] (i) Das Bankkonto wird sofort fuer bestehende und bedingte Verpflichtungen blockiert (grundsaetzlich unabhaengig ob Gemeinschafts- oder Individualkonto); (ii) Angehörigenvisa werden aufgehoben und annuliert; (iii) Die Zuteilung von Vermögenswerten kann unvorteilhaft sein oder nahe Angehörige von Gesetzeswegen nicht oder nur beschränkt sondern vielmehr zu einem Großteil die erweiterte Familie berücksichtigen; (iv) Das Sorgerecht für minderjährige Kinder kann unter Umständen einer Person zugeteilt werden, welche der Erblasser nicht will oder lokale Behörden können intervenieren und Kinder allenfalls platzieren; (v) Lebensversicherungen können zur Deckung von Verbindlichkeiten beigezogen werden oder vom Gericht zur normalen Erbmasse beigezogen und entsprechend verteilt werden; und (vi) Sehr komplexe und oftmals langwierige und kostspielige Verfahren vor den überlasteten lokalen Gerichten, welche ausschliesslich in Arabisch abgehalten werden (alle Dokumente müssen zwingend ins Arabische übersetzt werden). Insbesondere auch die Tatsache, dass im Todesfalle grundsätzlich die männlichen Angehörigen vor den weiblichen Angehörigen bevorzugt werden, sorgte für grosse Unsicherheit in der Expat-Community. [u] [b]Vermögenswerte in Dubai und/ oder Ras Al Khaimah: Neuerungen beim DIFC Testament [/b][/u] Das Dubai International Finance Center (DIFC) bietet nunmehr seit 2015 Nicht-Muslimen als erstes Land im Mittleren Osten die Möglichkeit, in einem ʺwestlichenʺ Testament″: (i) frei über die Verteilung der die im Emirat Dubai (und seit dem 1. Januar 2017 nun auch im Emirat Ras Al Khaimah) belegenen Vermögenswerte (Immobilien, Bankkonti, Mobilien, Anteile an Firmen welche in diesen zwei Emiraten registriert sind, etc.) zu verfügen (vorbehaltlich der möglicherweise einschränkenden Nachlassbestimmungen des Heimatstaates), (ii) die Vormundschafts-Regelung für die überlebenden, minderjährigen Kinder zu treffend, sowie (iii) die Ernennnung eines oder mehreren Testamentsvollstrecker(n) im Todesfalle. Der Wohnsitz des Erblassers (mindestens 21 Jahre alt) in den VAE ist dabei nicht erforderlich. Ein solches Testament untersteht ausschliesslich dem DIFC-Recht, einem Common-Law System in englischer Sprache, und den zuständigen gerichtlichen DIFC Instanzen (DIFC-Gerichte). Selbst eine allfällige Anfechtung des Testaments würde ebenfalls vom hiesigen DIFC-Gericht behandelt werden. Sämtliche Beschlüsse dieser Gerichte sind sodann direkt bei den Dubai-Gerichten vollstreckbar. Die eigentlichen DIFC-Kosten für die Registrierung eines umfassenden DIFC-Testaments (sog. ″Full Will″) sind mit AED 10,000 relativ hoch. Auf die Kundenbedürfnisse ausgerichtet, bietet das DIFC-Registry seit Mitte 2017 eine Reihe von vereinfachten und damit schließlich auch kostengünstigeren (zwischen AED 5,000 und AED 7,500) Teil-Testamenten an. Der Erblasser kann damit im jeweiligen Testament lediglich über einen eingeschränkten Vermögenswert von Todes wegen verfügen oder Vormundschafts-Regelungen treffen: (i) ʺGuardianship Willʺ: Der Erblasser kann mit diesem Testament ausschließlich Vollmachts-Regelungen für die eigenen Kinder (21 jährig und jünger), welche im Emirat Dubai oder Ral Al Khaimah leben; sowohl Interims- (bspw. bis die Familienangehörigen aus dem Heimatland anreisen und sich um die Kinder kümmern können) als auch Permantregelungen sind möglich. (ii) ʺProperty Willʺ: Der Erblasser kann mit diesem Testament lediglich über bis zu 5 Immobilien in den Emiraten Dubai und/oder Ras Al Khaimah verfügen. (iii) ʺFree Zone Company Willʺ: Der Erblasser kann ausschließlich über Aktienbeteiligungen in bis zu 5 verschiedenen Free Zone Firmen, registriert entweder in Dubai oder Ras Al Khaimah, verfügen. (iv) ″Financial Assets Will″: Der Erblasser kann ausschließich über bis zu 10 verschiedene Konti oder Wertschriftendepots bei in den Emiraten Dubai und/oder Ras Al Khaimah registrierten Finanzinstituten verfügen. Das Regristry bietet nunmehr auch eine virtuelle Registrierung fuer den Property Will, Free Zone Company Will und Financial Asset Will an (mehrheitlich non-resident Personen), währenddem beim Full Will und Guardianship Will der Erblasser noch immer das Testament persönlich beim Registry im DIFC registrieren muss. Es ist empfehlenswert, dass das DIFC-Testament von einem beim DIFC-Gericht registrierten Will Draftsman verfasst wird. Swiss ILC Services DMCC bietet diese Dienstleistung an und berät die Klientschaft gerne auch in Deutsch. [u][b]Vermögenswerte in Abu Dhabi: Non-Muslim Will Registry Abu Dhabi [/b][/u] Seit Mitte 2017 koennen nicht-Muslime ihr Testament mit Verweis auf ihr Heimatrecht beim Non-Muslim Will Office beim Abu Dhabi Juducial Department registrieren lassen. Das Testament ist im Entwurf (English oder Arabisch) dem Registry zur Prüfung vor zu legen. Nach der Genehmigung durch die Behörden ist das Testament zwingend ins Arabische zu übersetzen bevor es beim Notary Public zu beglaubigen ist. Erst nach dieser Beglaubigung kann das Testament beim Registry durch den Erblasser persönlich eingereicht werden. Das Testament kann neben den Vermögenswerten im Emirat Abu Dhabi auch andere Vermögenswerte in den anderen Emiraten der VAE umfassen. Theoretisch kann dieses Testament auch Vermögenswerte außerhalb der VAE beinhalten, inwieweit ein solches Testament außerhalb der VAE vollstreckt werden kann, bleibt allerdings fraglich. Mit Kosten von AED 950 bietet dieses Testament einen guten Schutz fuer Nicht-Muslime, insbesondere für Vermögenswerte im Emirat Abu Dhabi. Das Testament ist allerdings in Arabisch zu registrieren, es kann lediglich auf das Heimatrecht verwiesen werden und auch die gerichtliche Testamentseröffnung findet schließlich vor den lokalen Gerichten in arabischer Sprache statt – im Gegensatz zu den entsprechenden Anforderungen und Verfahren bei den DIFC Instanzen. Auch in diesem Fall ist es empfehlenswert, dass das Testament von einem Legal Consultant/Anwalt verfasst wird. Swiss International Legal Consultants Limited bietet diese Dienstleistung an und berät die Klientschaft gerne auch in Deutsch. {uf:28737} [url=http://www.german-emirates-club.com/Profile/1591281312/MjAzMQ==]Michael Lane[/url] Member of Legal Council German Emirates Club Senior Legal Consultant Swiss ILC Services DMCC
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