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GECMAGAZIN
Rechtsupdates aus den VAE
Liebe ClubMitglieder, wir möchten Sie auf einige wichtige rechtliche Änderungen in Bezug auf die virtuelle Unternehmen, Lizenzen, das Kulturvisum und Gesetz Nr. 6 aufmerksam machen. Dubai startet "Virtual Company License" Die Lizenz für virtuelle Unternehmen wurde von SH Scheich...Mohammed Bin Rashid Al Maktoum, einer gemeinsamen Initiative der Wirtschaft von Dubai, des Internationalen Finanzzentrums von Dubai, der Generaldirektion für Wohnsitz- und Ausländerangelegenheiten, Smart Dubai und des Obersten Gesetzgebungsausschusses, ins Leben gerufen. Mit dem neuen Lizenztyp können Investoren weltweit eine digitale Lizenz erwerben, um in Dubai Geschäfte zu tätigen, ohne physisch in Dubai präsent zu sein. Es ist geplant, die Dubai Virtual Commercial City (VCC) zu stärken, um Unternehmern auf der ganzen Welt neue Möglichkeiten zu bieten. [b]Voraussetzungen für den Erwerb einer Lizenz für ein virtuelles Unternehmen, wie auf der Website von Dubai Virtual Commercial City angegeben:[/b] Virtuelle Unternehmen sind in Dubai für Personen registriert, die nicht in den VAE ansässig sind. Eigentümer virtueller Unternehmen müssen Staatsangehörige oder Steuerinländer zugelassener Länder sein (dies bezieht sich auf Länder, die das Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen umgesetzt haben). Virtuelle Unternehmen können weltweit standortunabhängige Geschäftsaktivitäten in vordefinierten Branchen durchführen. Virtuelle Unternehmen unterliegen im Land der Gründung und / oder des Wohnsitzes weiterhin der Körperschafts-, Einkommens- und Sozialbesteuerung, je nach Standort der wirtschaftlichen Aktivitäten und internationalen Steuerabkommen. Virtuelle Unternehmen arbeiten auf transparente Weise, einschließlich eines vollständigen öffentlichen Registers der Namen der Eigentümer, das den Steuerbehörden der relevanten Gerichtsbarkeiten auf Anfrage mitgeteilt wird. Eine Lizenz für ein virtuelles Unternehmen garantiert keinem der Partner, Direktoren oder Mitarbeiter des Unternehmens automatisch den physischen Zugang zu den VAE, sei es in Form eines Visums für Unternehmen, Besucher oder Einwohner. Die Behörden von Dubai arbeiten jedoch an einem vereinfachten Visaverfahren für Inhaber einer Lizenz für virtuelle Unternehmen. Eine Virtual Company License garantiert nicht automatisch ein Geschäftsbankkonto in den VAE. Die Eröffnung eines Bankkontos liegt im Ermessen der Geschäftsbanken. Wir können jedoch den Zugang zu Kontoeröffnungsprozessen erleichtern. Alle Antragsteller für eine Lizenz für ein virtuelles Unternehmen werden von den Behörden der Regierung Dubais einer Hintergrundprüfung unterzogen. Virtuelle Unternehmen, die die Rechtsform eines Einzelunternehmens haben, unterliegen nicht den Anforderungen des lokalen Eigentümers, Direktors, Wirtschaftsprüfers oder qualifizierten Unternehmensdienstleisters. Eine Steuerregistrierung bei der Federal Tax Authority der VAE ist erforderlich, wenn die Einnahmen des Unternehmens in den VAE USD 100.000 pro Jahr überschreiten. Die Steuerregistrierung ist die Pflicht der virtuellen Unternehmen. Die Mehrwertsteuer (VAT) in den VAE beträgt 5%, es gibt keine Einkommenssteuer für nichtfinanzielle Unternehmen. Die Regierung von Dubai hat Maßnahmen gegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung im Einklang mit internationalen Übereinkünften und Konventionen ergriffen, denen die VAE beigetreten sind. Die Lizenzkosten beginnen bei: AED 850 für 1 Jahr, AED 1510 für zwei Jahre und AED 2163 für drei Jahre. Mit der Lizenz berechtigte Firmeninhaber können Geschäftstransaktionen, Dokumentensignaturen und Einreichungen durchführen, wodurch ihre Unterschriften in den VAE rechtsverbindlich sind. Wenn Sie weitere Fragen zur "Virtual Company License" haben, können Sie sich an uns wenden: office@slglaw.cc. [b]Die VAE wurden von der EU von der schwarzen Liste der Steueroasen gestrichen[/b] Die EU hat die VAE von ihrer schwarzen Liste der Steueroasen gestrichen, darunter die Schweiz, Mauritius und die Marshallinseln, Albanien, Costa Rica und Serbien. Die kürzlich eingeführten Vorschriften für Offshore-Strukturen haben dazu geführt, dass die VAE von der Liste gestrichen wurde. Zuvor waren von den VAE alle Unternehmen ausgenommen, an deren Aktienkapital die Regierung oder eines der Emirate der VAE direkt oder indirekt beteiligt war (kein Schwellenwert). Dies veranlasste die EU-Staaten, eine Änderung zu fordern. Im vergangenen Monat hat die Regierung der VAE eine Reform durchgeführt und befreit nur noch Unternehmen, an denen sie direkt oder indirekt mindestens 51% des Kapitals hält. Es gibt noch neun weitere Länder auf der schwarzen Liste der EU: Fidschi, Belize, Oman, Samoa, Trinidad und Tobago, Vanuatu, Amerikanisch-Samoa, Guam, Amerikanische Jungferninseln. [b]RAKICC: Keine Kosten für die Domizilierung von Unternehmen[/b] RAKICC hat eine kostenfreie Re-Domizilierung bis Ende dieses Jahres angekündigt , um die Streichung der VAE von der schwarzen Liste der EU-Steueroasen zu feiern. Die von RAKICC im Jahr 2019 durchgeführten Re-Domizilierungs-Transaktionen dauerten durchschnittlich 5 bis 7 Tage. Wenn Sie weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an office@slglaw.cc. [b]Ein langfristiges (Wohn-) Kulturvisum wurde in Dubai eingeführt[/b] Der Herrscher von Dubai hat die Einführung des neuen langfristigen Kulturvisums angekündigt, für das Künstler, Autoren und Innovatoren in Kürze einen Antrag stellen können. Damit soll die Vision der Dubai Culture and Arts Authority untermauert werden, Dubai als globale Kunstdestination zu positionieren, die 6.000 Kunst- und Kulturunternehmen, fünf Kreativcluster, 20 Museen und mehr als 550 jährliche Kulturveranstaltungen nutzt. SH Sheikh Mohammed hat auch die Einrichtung einer Freizone für Kreative und Künstler mit Sitz in Al Quoz, Dubai, genehmigt. Das Langzeitvisum für Künstler wurde bereits früher angekündigt und ist Teil des Visums, das von Personen mit speziellen Talenten wie Wissenschaftlern, Erfindern und Spezialisten in Anspruch genommen werden kann. [b]Gesetz Nr. 6 von 2019 über Mieteigentum in Dubai[/b] Das Gesetz Nr. 6 aus dem Jahr 2019 wurde in Dubai verabschiedet und wird ein Register für Immobilien in Miteigentum erstellen. Das Register enthält alle "Angaben zu den Grundstücken, die Bauträgern und Immobilieneinheiten gehören, die für den selbständigen Besitz bestimmt sind". Es enthält Einzelheiten zu den Eigentümern, etwaigen Eigentümerausschüssen und Informationen wie Verantwortlichkeiten für Gemeinschaftsbereiche und Wartungskosten. Miteigentumsimmobilien werden in drei Kategorien eingeteilt: Megaprojekte, Hotelprojekte und alle Projekte, bei denen ein Facility-Management-Unternehmen gemeinsame Bereiche verwalten muss. Regeln bezüglich der Ausschüsse der Eigentümer gelten nicht für Hotelprojekte. Die Entwickler sind dafür verantwortlich, genehmigungsbedürftige Gebäudemanagementsysteme einzurichten, und legen die Rollen für das Eigentümerkomitee fest. Sie sind auch verpflichtet, die Rechenschaftspflicht für ein Bauwerk bis zu 10 Jahre nach Fertigstellung aufrechtzuerhalten. Es ist Teil ihrer Verpflichtung, fehlerhafte Gegenstände innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung innerhalb der Einheit des Eigentümers zu reparieren oder zu ersetzen. Parkplätze müssen von ihnen kostenlos zugeteilt werden und können nicht separat in Rechnung gestellt werden. [b]Kommerzielle Lizenzgebühren in Umm Al Quwain um 20% gesenkt[/b] Der Herrscher von Umm Al Quwain hat das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung beauftragt, die Handelslizenzgebühren um 20% zu senken. SH Scheich Saud Bin Rashid Al Mualla ist bestrebt, den Unternehmenssektor im Emirat zu unterstützen, um die Investitionen anzukurbeln und seinen Bewohnern mehr Arbeitsplätze zu bieten. Der DED hat ab dem 1. Oktober 2019 mit der Senkung der Sätze begonnen. Wir werden Sie über weitere maßgebliche Entwicklungen zeitnah informieren. In der Zwischenzeit können Sie sich mit Rückfragen zu dem Thema jederzeit gerne direkt an uns wenden. Ihre {uf:32307} [url=http://www.german-emirates-club.com/Profile/743326865/MTA0Mg==]Verena Nosko[/url] [url=http://www.german-emirates-club.com/Committees/2]Member of Legal Council German Emirates Club[/url] [url=http://www.german-emirates-club.com/Partner/1/671]Strohal Legal Group[/url] Tel: (971) 7 2364530 Fax: (971) 7 2364531 Mobile: (971) 0503408353 Email: verena@SLG-strohallegalgroup.com {uf:38065} Ihr Vorteil: ClubMitglieder erhalten einen [b]Preisnachlass[/b] in Höhe von [b]10%[/b] auf die Honorargebühren der Kanzlei Strohal Legal Group. Bitte legen Sie zur Inanspruchnahme Ihre gültige [url=http://www.german-emirates-club.com/Magazine/37/1950]ClubMitgliedskarte[/url] vor. Sie haben noch keine [url=http://www.german-emirates-club.com/Magazine/37/1950]ClubMitgliedskarte[/url] oder Fragen zur Partnerschaft mit diesem ClubPartner, Konditionen oder benötigen Sie weitere Empfehlungen im Bereich Recht? Über unsere [url=http://www.german-emirates-club.com/hotline]Exklusive Mitglieder Hotline[/url] erreichen Sie uns unkompliziert telefonisch (werktags von 9 bis 18 Uhr) und per Whatsapp: 056 20 500 66.
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