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GECMAGAZIN
Neurungen bezüglich des Registrierungsprozesses von DIFC Testamenten
Liebe ClubMitglieder, Seit dem 1. April 2020 (und bis auf Weiteres) ermöglicht das DIFC Will Registry einem Erblasser und zwei (2) Zeugen, anlässlich einer Videokonferenz mit dem Registry, ein DIFC Nicht-Moslem Testament zu registrieren. Damit entfällt zurzeit die Pflicht persönlich vor dem...Beamten in den Büros im DIFC zu erscheinen. Der Erblasser und die Zeugen müssen überdies nicht vom selben Ort zugeschaltet werden, sondern können vielmehr von verschiedenen Orten und damit von überall auf der Welt an der Registrierung teilnehmen. Dieses neue System ermöglicht es damit dem Erblasser das Testament direkt auf das Gerichtssystem hochzuladen und entsprechend rechtsgueltige elektronische Signaturen anzubringen. Basierend auf diesen Neuerungen kann damit zurzeit für alle Arten von DIFC Testamenten eine Online Registrierung gebucht werden. Das DIFC Will Registry hat damit auf die zahlreichen Anfragen von Personen/Erblassers reagiert, die sich außerhalb der VAE befinden aber Vermögenswerte in den VAE halten, die sie in ein Testament einbringen wollen. [b]Ablauf der virtuellen Registrierung des DIFC Testaments[/b] Bereits bei der Buchung des Registrierungstermins muss der Erblasser oder vielmehr der mandierte und für die DIFC Registrierung zugelassene Anwalt (DIFC Will Draftsman) die folgenden Dokumente im Portal hochladen: [LIST=1] [*]Finalisierter und vom Testator genehmigter Testamentsentwurf, [*]Passkopie des Erblassers (und ggf. Emirates-ID); [*]Passkopien der zwei Zeugen (Reisepass oder eine andere Form von Personalausweis; sowie Vorder- und Rückseite bei Verwendung einer Emirates ID); [*]unterzeichnete und datierte Erklärungen der im Testament benannten Vormunde für minderjährige Kinder des Erblassers (falls zutreffend). [/LIST] Sobald der Termin gebucht und damit auch die entsprechend anfallende Regstrierungsgebühr bezahlt ist, sendet das Registry eine E-Mail mit detaillierten Informationen zum Registrierungsprozess, zusammen mit dem personalisierten Link zum Skype-Meeting an den Erblasser. Die benannten Zeugen erhalten ebenfalls jeweils einen separaten und persönlichen Link für die Einwahl in die Videokonferenz. Ein Mitglied der IT-Abteilung des DIFC Gerichts steht kurz vor der Konferenz und natürlich auch während der Registrierung bereit zur Behebung von allfälligen technischen Problemen. Der Erblasser (und Zeugen) müssen über einen Windows-PC / Laptop mit stabiler Internetverbindung für die Videokonferenz verfügen. Lediglich mobile Internetverbindungen (3G oder 4G) reichen für die virtuelle Registrierung nicht aus. Darüberhinaus benötigen sowohl der Erblasser als auch die zwei Zeugen ein weiteres Touchscreen-Gerät (bspw. ein Apple- oder Android-Touchscreen-Mobiltelefon oder iPad) damit während der Videokonferenz die elektronische Signatur angebracht werden kann. [b]Für die Erstellung des DIFC Testaments werden vom Erblasser die folgenden Informationen, persönlichen Daten und Dokumente benötigt: [/b] [LIST=1] [*]Für die Erstellung des DIFC Testaments werden vom Erblasser die folgenden Informationen, persönlichen Daten und Dokumente benoetigt: [*]Persönliche Daten zum Erblasser, insbesondere Nationalitaet, Wohnadresse, Kontaktdaten (E-Mail und Mobile) zusammen mit der Passkopie und allenfalls Kopie der Emirates ID und VAE Visa. [*]Informationen zu den Vermögenswerten in den VAE (Immobilien, Unternehmensanteile, Auto, etc.), unter Beilage der entsprechenden Dokumente bspw. Aktienzertifikate oder Title Deed. [*]Informationen zu bereits bestehenden Testamenten (weltweit). [*]Information und persönliche Daten zu den Begünstigten, insbesondere Nationalität, Wohnadresse, Kontaktdaten (E-Mail und Mobile) zusammen mit der Passkopie und allenfalls Kopie der Emirates ID und VAE Visa. [*]Anordnungen des Erblassers zur Aufteilung der Erbmasse, gegebenenfalls auch Informationen zu Legaten. [*]Wenn der Erblasser minderjährige Nachkommen hat (in den Vereinigten Arabischen Emiraten gilt Minderjährige als Person unter 21 Jahren), die enstprechenden persönlichen Daten, insbesondere Nationalität, Wohnadresse, Kontaktdaten (E-Mail und Mobile) zusammen mit der Passkopie und allenfalls Kopie der Emirates ID und VAE Visa. Sollten die minderjährigen Nachkommen entweder im Emirat Dubai oder Ras Al Khaimah wohnhaft sein, so kann der Erblasser entsprechend einen Vormund (Guardian) bestimmen. Ein solcher Guardian schützt auch die finanziellen Interessen des Minderjährigen und verwaltet die Erbschaft und alle anderen Vermögenswerte des Minderjährigen, bis der Minderjährige das Mehrheitsalter gemäß den Gesetzen der Vereinigten Arabischen Emirate erreicht hat. [*]Information zum vom Erblasser ernannten Testamentsvollstrecker, der für die Verwaltung und Verteilung der Vermögenswerte an die im Testament aufgeführten Begünstigten verantwortlich ist, insbesondere Nationalität, Wohnadresse, Kontaktdaten (E-Mail und Mobile) zusammen mit der Passkopie und allenfalls Kopie der Emirates ID und VAE Visa [/LIST] [b]Wie viel kostet die Registrierung eines DIFC Testaments?[/b] Das DIFC Wills Service Centre bietet 5 verschiedene Arten von Testamenten an (jeweils als Einzeltestament (S) oder Paartestament (M)): [LIST=1] [*]Umfassendes Testament [Full Will] (S: AED 10,000 M: AED 15,000) - (kann alle Arten von Vermögenswerten umfassen, bspw. Bankkonto, Aktien, Mobilien und Immobilien sowie auch Vormundschaftsregelungen für Kinder) [*]Immobilien Testament [Property Will] (S: AED 7,500, M: AED 10,000) - (kann ausschliesslich bis zu 5 Immobilien oder Anteile an Immobilien umfassen) [*]Firmen Testament [Business Owner Will] (S: AED 5,000 M: AED 7,500) - (kann ausschliesslich bis zu 5 Beteiligungen an Firmen umfassen) [*]Finanzanlagen Testament [Financial Asset Will](S: AED 5,000 M: AED 7,500) - (kann ausschliesslich bis zu 10 Finanzanlagen resp. Konti umfassen – diese sind zwingend bei einer Branch einer Bank und/oder Brokerfirma) [*]Vormundschaftstestament [Guardianship Will] (S: AED 5,000 M: AED 7,500) - (nur Vormundschaftsregelung für Kinder, welche gewöhnlich in Dubai oder Ras Al Khaimah leben und unter 21 Jahren sind – sowohl Interim-Vormund als auch Permanent-Vormund möglich) [/LIST] Bei Fragen berät Sie Swiss International Legal Consultants Limited, gerne auch in Deutsch. {uf:28737} [url=http://www.german-emirates-club.com/Profile/1591281312/MjAzMQ==]Michael Lane[/url] Member of Legal Council German Emirates Club Managing Director Lawyer|DIFC Will Draftsman Swiss International Legal Consultants Ltd Al Sila Tower, Office 2421 Abu Dhabi Global Market Square, Al Maryah Island United Arab Emirates {uf:38441} [u]Ihr CLUBVORTEIL:[/u] ClubMitglieder erzalten 15% Nachlass auf die juristischen und wirtschaftlichen Beratungsdienstleistungen unseres ClubPartners SWISS ILC Service DMCC. Die Nachlässe sind ausschließlich für Clubmitglieder mit gültiger Clubmitgliedskarte. Bitte legen Sie bei Inanspruchnahme Ihre Clubmitgliedskarte vor. Sie haben noch keine [url=http://www.german-emirates-club.com/Magazine/37/1950]ClubMitgliedskarte[/url] oder Fragen zur Partnerschaft mit diesem ClubPartner, Konditionen oder benötigen Sie weitere Empfehlungen im Bereich Recht/Beratung/Management? Über unsere [url=http://www.german-emirates-club.com/hotline]Exklusive Mitglieder Hotline[/url] erreichen Sie uns unkompliziert telefonisch (werktags von 9 bis 18 Uhr) und per Whatsapp: 056 20 500 66.
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