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GECMAGAZIN
Neue Vorschriften für Geschäftstätigkeiten in den VAE
den VAE den Behörden der VAE nachweisen, dass sie in den VAE geschäftlich tätig sind (= eine "wirtschaftliche Substanz" haben). Die ESR wurden eingeführt, um schädliche Steuerpraktiken in den VAE zu vermeiden. Da sich der ESR im August 2020 erheblich geändert hat, sollten alle Unternehmen der VAE ihre rechtlichen Verpflichtungen jetzt neu bewerten. Die ersten offiziellen Fristen enden am 31. Dezember 2020. [b]Was Sie wissen müssen: Die wichtigsten Punkte[/b] Die ESR gelten für Unternehmen, die in den VAE registriert und lizenziert sind (einschließlich Freizonen- und Offshore-Unternehmen) und in einem der folgenden Geschäftsbereiche tätig sind (= relevante Tätigkeit): Banken, Versicherungen, Investmentfondsmanagement, Leasingfinanzierung, Hauptsitz , Versand, Holding, geistiges Eigentum sowie Vertriebs- und Service-Center-Geschäft. [u]Erstens[/u], was zu tun ist : Wenn Ihr Unternehmen eine entsprechende Tätigkeit ausübt, müssen Sie die Behörden innerhalb von 6 Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres über Ihre Geschäftsaktivitäten in den VAE benachrichtigen (= Meldepflicht). Wenn Ihr Geschäftsjahr beispielsweise am 31. Dezember 2020 endet, müssen Sie die Mitteilung bis zum 30. Juni 2021 einreichen. WICHTIG: Alle Mitteilungen für das letzte Geschäftsjahr müssen über das neue Online-Portal bis zum 31. Dezember 2020 erneut eingereicht werden. Dies muss auch dann erfolgen, wenn Sie in diesem Jahr bereits innerhalb der alten Frist eine Benachrichtigung an die Regulierungsbehörden gesendet haben. Auch wenn Sie die Frist bisher ignoriert haben. [u]Zweitens[/u]: Wenn es für Ihr Unternehmen keine Ausnahme gibt (siehe unsere Zusammenfassung unten) und Sie Einnahmen aus einer relevanten Aktivität erzielen, müssen Sie den Behörden der VAE auch nachweisen, dass Sie tatsächlich eine wirtschaftliche Substanz in den VAE haben. Dies bedeutet, dass Sie innerhalb von 12 Monaten nach Ende Ihres Geschäftsjahres einen Bericht über Ihre wirtschaftliche Substanz in den VAE vorlegen müssen (= Berichtspflicht). Daher endet die erste offizielle Frist für Berichte am 31. Dezember 2020 . Die Benachrichtigung und der Bericht müssen elektronisch über das Online-Portal des Finanzministeriums eingereicht werden . Wenn Sie die Frist zum 31. Dezember nicht einhalten, werden Sie mit einer Geldstrafe von 20.000 AED oder 50.000 AED (je nach Verstoß) belegt. Für ständige Verstöße können höhere Bußgelder von bis zu 400.000 AED verhängt werden. Die mündliche Zusammenfassung finden Sie unter folgendem [url=https://www.slg-strohallegalgroup.com/?nltr=MzQ7NTM7aHR0cDovL3d3dy55b3V0dWJlLmNvbS93YXRjaD92PUpwaENVeXhQa1pFOztmYTE3ODA1YThjNWY0YTc5Y2FiZDI4MGMzNDRkMDNlYw%3D%3D]Link[/url] . Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und helfen Ihnen gerne bei möglichen Fragen und Bedenken. Weitere Informationen zum neuen ESR finden Sie in unserer ausführlicheren Zusammenfassung auf den folgenden Seiten. [b]Der neue ESR: Details[/b] [b]Was sind die Vorschriften für wirtschaftliche Substanzen?[/b] Ziel des ESR ist es, schädliche Steuerpraktiken in den VAE zu verhindern. Nach internationalen Standards sollte kein Land Strukturen oder Vereinbarungen erleichtern, um Gewinne zu erzielen, die nicht der tatsächlichen Wirtschaftstätigkeit entsprechen. Die ESR wurden 2019 eingeführt und im August 2020 grundlegend überarbeitet (Kabinettsbeschluss Nr. 57/2020 und Ministerialbeschluss Nr. 100/200). [b]Gilt der ESR für mein Geschäft in den VAE?[/b] Die ESR gelten für (i) juristische Personen, die in den VAE lizenziert sind, (ii) eine relevante Tätigkeit ausüben, (iii) relevante Einnahmen erzielen und (iv) nicht von der ESR ausgenommen sind: Lizenznehmer: Eine juristische Person (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, private Beteiligungsgesellschaft, öffentliche Beteiligungsgesellschaft, Joint Venture-Gesellschaft) oder eine nicht rechtsfähige Personengesellschaft , die in den VAE registriert und lizenziert ist . Zu den Lizenznehmern zählen Freizonen- und Finanz-Freizonenunternehmen, Offshore-Unternehmen und Niederlassungen ausländischer Unternehmen. Natürliche Personen, Einzelunternehmer, Trusts und Stiftungen sind jetzt vom ESR ausgeschlossen. Relevante Aktivitäten: Banken, Versicherungen, Investmentfondsmanagement, Leasingfinanzierung, Hauptsitz, Schifffahrt, Holding, geistiges Eigentum sowie Vertriebs- und Servicecenter-Geschäft. Nähere Informationen finden Sie in Anhang 1 des Ministerialbeschlusses Nr. 100/2020 . Es gilt eine „Substanz über Form“, und die tatsächlich durchgeführten Aktivitäten sind relevant, auch wenn diese Aktivitäten nicht unter den Geltungsbereich der Lizenz fallen. Relevantes Einkommen: Der Lizenznehmer muss aus einer relevanten Aktivität relevante Einnahmen erzielen. Nach dem ESR umfasst dies das gesamte Bruttoeinkommen des Unternehmens, unabhängig davon, ob es in den VAE oder außerhalb der VAE verdient wurde und unabhängig davon, ob ein Gewinn oder Verlust erzielt wurde. Ausnahmen: Bestimmte Lizenznehmer sind von der Verpflichtung zur Erfüllung des wirtschaftlichen Substanztests ausgeschlossen: Investmentfonds, Unternehmen mit steuerlichem Wohnsitz außerhalb der VAE, Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen, bei denen das betreffende Einkommen außerhalb der VAE steuerpflichtig ist, und bestimmte Unternehmen im Besitz der VAE Bewohner. Was sind meine Aufgaben im Rahmen des ESR? Lizenznehmer, die eine relevante Aktivität ausführen, sind verpflichtet, (i) eine Benachrichtigung und / oder (ii) einen Bericht einzureichen: § Alle Lizenznehmer, die eine relevante Aktivität ausführen, müssen eine Benachrichtigung mit ersten Informationen über den Lizenznehmer einreichen . § Darüber hinaus müssen alle Lizenznehmer, die nicht vom ESR ausgenommen sind und relevante Einnahmen erzielen, einen Bericht über die wirtschaftliche Substanz vorlegen , der detaillierte Informationen über den Lizenznehmer, seine relevanten und zentralen einkommensschaffenden Aktivitäten und seine Infrastruktur in den VAE enthält. Auf der Grundlage dieses Berichts wird die Bundessteuerbehörde prüfen, ob die Lizenznehmer in den VAE über eine ausreichende wirtschaftliche Substanz verfügen. [b]HINWEIS:[/b] Auch wenn Lizenznehmer vom ESR ausgenommen sind oder keine relevanten Einnahmen erzielen, [u]müssen sie dennoch[/u] eine Benachrichtigung [u]einreichen[/u], wenn sie eine relevante Aktivität ausführen. Wie funktioniert der Benachrichtigungs- und Berichtsprozess? Der Benachrichtigungs- und Berichterstattungsprozess wurde mit den jüngsten Änderungen am ESR zentralisiert. Nach dem neuen ESR müssen Lizenznehmer Benachrichtigungen und Berichte elektronisch über ein Online-Portal des Finanzministeriums einreichen . Das Portal wurde kürzlich eingerichtet und ist letzte Woche online gegangen. Mitteilungen müssen innerhalb von 6 Monaten eingereicht werden, und der Bericht über die wirtschaftliche Substanz muss innerhalb von 12 Monaten ab dem Ende des Geschäftsjahres des Lizenznehmers eingereicht werden. Die Benachrichtigung und der Bericht müssen jährlich eingereicht werden. [b]HINWEIS:[/b] Lizenznehmer, die bereits im letzten Jahr eine Benachrichtigung bei den Regulierungsbehörden eingereicht haben, müssen ihre Benachrichtigung über das Online-Portal des Finanzministeriums erneut einreichen. [u]Die erste offizielle Frist für Benachrichtigungen und Berichte ist der 31. Dezember 2020.[/u] {uf:49473} [b]Was passiert, wenn ich den ESR nicht einhalte?[/b] Mit den jüngsten Änderungen der ESR wurden die Strafen für Verstöße von 20.000 AED (Nichteinreichung einer Meldung) auf 50.000 AED (Nichtvorlage eines Berichts über wirtschaftliche Substanzen oder Nichtnachweis wirtschaftlicher Substanzen) erhöht. Bei fortwährenden Verstößen können die Behörden der VAE höhere Strafen von bis zu 400.000 AED oder strengere Sanktionen wie den Entzug von Lizenzen verhängen. Über die weitere Entwicklung werden wir Sie zeitnah auf dem Laufenden halten. Zudem stehen wir zu aktuellen rechtlichen Entwicklungen und Möglichkeiten jederzeit gerne beratend zur Verfügung. Ihre {uf:32307} [url=http://www.german-emirates-club.com/Profile/743326865/MTA0Mg==]Verena Nosko[/url] [url=http://www.german-emirates-club.com/Committees/2]Member of Legal Council German Emirates Club[/url] [url=http://www.german-emirates-club.com/Partner/1/671]Strohal Legal Group[/url] Tel: (971) 7 2364530 Fax: (971) 7 2364531 Mobile: (971) 0503408353 Email: verena@SLG-strohallegalgroup.com {uf:38440} Ihr Vorteil: ClubMitglieder erhalten einen [b]Preisnachlass[/b] in Höhe von [b]10%[/b] auf die Honorargebühren der Kanzlei Strohal Legal Group. Bitte legen Sie zur Inanspruchnahme Ihre gültige [url=http://www.german-emirates-club.com/Magazine/37/1950]ClubMitgliedskarte[/url] vor. Sie haben noch keine [url=http://www.german-emirates-club.com/Magazine/37/1950]ClubMitgliedskarte[/url] oder Fragen zur Partnerschaft mit diesem ClubPartner, Konditionen oder benötigen Sie weitere Empfehlungen im Bereich Recht? 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