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GECMAGAZIN
Wesentliche Änderungen beim Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und den VAE
Liebe ClubMitglieder, unser ClubPartner Strohal Legal Group möchte Sie über eine wichtige Neuigkeit informieren: Österreichische Residents müssen österreichische Steuern auf Einkünfte aus den VAE entrichten 1. ...Hintergrund[/b] Der österreichische Finanzminister Gernot Blümel und sein Amtskollege aus den VAE unterzeichneten ein Protokoll (das "[u]Protokoll[/u]"), wodurch mehrere wichtige Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Österreich und den VAE (das "[u]DBA[/u]") geändert werden. Blümel erklärte, dass "die Änderungen des Abkommens verhindern werden, dass Einkünfte aus den VAE entweder gar nicht oder zu einem niedrigeren Satz besteuert werden als österreichische Unternehmen mit inländischen Einkünften". Die neuen Bestimmungen gelten für Einkünfte, die nach dem 31. Dezember des Kalenderjahres erzielt werden, in dem das Protokoll von beiden Parteien ratifiziert wird. Das bedeutet, dass das Protokoll, wenn es vor Ende dieses Jahres ratifiziert wird, [u]ab dem 1. Januar 2022 in Kraft treten wird.[/u] [b]2. Die wichtigsten Änderungen des DBA[/b] Obwohl noch nicht abzusehen ist, wie lange der Ratifizierungsprozess letztendlich dauern wird, ist es absehbar, dass das Protokoll Auswirkungen auf viele österreichische Unternehmen, Arbeitnehmer und Bewohner der VAE haben wird. Artikel 10 des DBA, der die Besteuerung von Dividenden regelt, wird geändert. Gemäß dem Protokoll kann der Staat, in dem die Dividenden zahlende Gesellschaft ansässig ist, eine Quellensteuer von bis zu 10 % der an den im anderen Staat ansässigen Begünstigten gezahlten Dividenden erheben. Bestimmte staatliche Einrichtungen sind von dieser neuen Regelung ausgenommen, ebenso wie eine Kapitalgesellschaft (keine Personengesellschaft), die mindestens 10 % des Aktienkapitals der Dividenden zahlenden Gesellschaft hält. Außerdem wird Artikel 24 des DBA geändert. Bislang mussten in Österreich steuerlich ansässige Personen für Einkünfte, die ausschließlich in den VAE steuerpflichtig waren, keine Steuern in Österreich zahlen. So war z.B. das VAE-Einkommen eines österreichischen Angestellten einer VAE-Gesellschaft von der österreichischen Besteuerung ausgenommen (auch wenn dieser Angestellte noch in Österreich steuerlich ansässig war). Dies wird sich nun ändern. Nach der neuen Bestimmung dürfen in Österreich steuerlich ansässige Personen ihre VAE-Steuer von der österreichischen Steuer abziehen". Da es in den VAE jedoch keine Körperschafts- oder Einkommensteuer gibt, bedeutet dies 0 % Abzug und volle Besteuerung in Österreich. [b]3. Ausblick[/b] Die neuen Änderungen werden voraussichtlich am 1. Januar 2022 in Kraft treten und gelten für alle in den Artikeln des DBA genannten Einkünfte, wie Unternehmen, selbständige Erwerbstätigkeit, Löhne, Pensionen usw. Da die Materie komplex ist und die Zeit drängt, sollten Sie so bald wie möglich prüfen, ob die angekündigten Änderungen Sie oder Ihr Unternehmen betreffen. Unsere Experten der Strohal Legal Group verfügen über jahrzehntelange Erfahrung im internationalen Steuerrecht und beraten Sie gerne über die Auswirkungen, die nächsten Schritte und mögliche rechtliche Lösungen. Eine PDF-Kopie dieses Newsletters finden Sie auf unserer [url=http://www.slg-strohallegalgroup.com/welcome/]Website[/url]. Des Weiteren möchte ich Sie an dieser Stelle gerne auf unser anstehendes Webinar [b]“Expected amendments to the DTA Austria – UAE”[/b] am 24. August 2021, 2 pm GST - Dubai Time (CEST +2) hinweisen, das von Jakob Kisser und mir abgehalten wird um Ihnen zu erläutern, welche Schritte Sie als Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Entrepreneur, Shaerholder oder Immobilienbesitzer unternehmen sollten. Dieses wird auf Deutsch, auf Anfrage jedoch gerne auch auf Englisch, abgehalten. Anmeldungen nehmen wir unter lindle@advocates.cc entgegen. Dies ist der direkte [url=https://us02web.zoom.us/j/87626919829?pwd=Vy9FYitaSU1BdkI4dGNYY1NBelBGdz09]Link [/url]zur Teilnahme. {uf:41817} Theodor Strohal [url=http://www.german-emirates-club.com/Committees/2]Member of Legal Council German Emirates Club [/url] Strohal Legal Group hat ihren Sitz in RAK und ist spezialisiert auf internationales Gesellschafts- und Unternehmensrecht, Unternehmensgründungen verschiedenster Art, Vertragsgestaltung, Arbeitsrecht und Visa sowie internationales Steuerrecht. Hier erhalten Sie kompetente Beratung u.a. in deutscher Sprache. Tel: (971) 7 2364530 Fax: (971) 7 2364531 Mobile: (971) 0503744539 Email: tstrohal@advocates.cc {uf:30415} ClubMitglieder erhalten einen Preisnachlass in Höhe von 10% auf alle Dienstleistungen (Honorare). Dieser ist nicht anwendbar auf Barauslagen und Provisionen aus Streitwerten. Bitte legen Sie zur Inanspruchnahme Ihre gültige ClubMitgliedskarte vor. Kontaktieren Sie für weitere Informationen unseren ClubPartner. Sie haben noch keine [url=http://www.german-emirates-club.com/Magazine/37/1950]ClubMitgliedskarte[/url] oder Fragen zur Partnerschaft mit diesem ClubPartner, Konditionen oder benötigen Sie weitere Empfehlungen im Bereich Recht? Über unsere [url=http://www.german-emirates-club.com/hotline]Exklusive Mitglieder Hotline[/url] erreichen Sie uns unkompliziert telefonisch (werktags von 9 bis 18 Uhr) und per Whatsapp: 056 20 500 66.
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