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GECMAGAZIN
Wichtige rechtliche Neuerungen!
Nr. 41 aus dem Jahr 2022) ähnelt einem bereits in Abu Dhabi erlassenen Gesetz (Gesetz Nr. 15 aus dem Jahr 2021), doch dieses neue Bundesgesetz gilt für die gesamten VAE. Die neueste Gesetzesänderung zeigt, dass die VAE bestrebt sind, ihr Land für Einzelpersonen, Familien, Touristen und ausländische Investoren attraktiver zu machen, indem sie die Regeln über den Personenstand stärker an internationale Standards anpassen. Das neue Gesetz gilt nur für nicht-muslimische Bürger der VAE und für nicht-muslimische Ausländer, die sich in den VAE aufhalten. Die Änderungen bringen Klarheit in mehreren Bereichen, insbesondere in Bezug auf Expats und Ausländer, einschließlich einer größeren Gleichstellung der Geschlechter bei der Abgabe von gerichtlichen Zeugenaussagen, dem Recht, eine (verschuldensunabhängige) Scheidung einzureichen, der Aufteilung des Vermögens einer verstorbenen Person und dem Sorgerecht für Kinder. Eine bemerkenswerte Änderung ist die Ersetzung des Hijri-Kalenders durch den gregorianischen Kalender zur Bestimmung der Zeit nach westlichen Maßstäben. Die in Dubai ansässigen Wirtschaftsberatungsexperten unseres ClubPartners, der [url=http://www.german-emirates-club.com/Partner/25/211][b]Swiss Group[/b][/url] erläutert im Folgenden die jüngsten grundlegenden Änderungen in Bezug auf den Personenstand - einschließlich Scheidung, Sorgerecht, Heirat und Erbschaft: [b]Scheidung[/b] Ab dem 1. Februar 2023 sind Scheidungsfälle von der Verweisung an die Familienberatungsausschüsse befreit, die bisher eine Voraussetzung war. Jetzt können die Fälle direkt an das Gericht übermittelt werden, damit dieses in der ersten Sitzung ein Urteil fällen kann. Mit dem neuen Gesetz wird das Konzept der "verschuldensunabhängigen" Scheidung eingeführt. Diese kann gewährt werden, wenn einer der Ehegatten vor Gericht den Wunsch äußert, die Ehe zu beenden, ohne dass er sich dafür rechtfertigen oder ein Fehlverhalten während der Ehe nachweisen muss. Wenn also beide Ehegatten einverstanden sind, kann die Scheidung in einer einzigen Verhandlung ausgesprochen werden. Die Ehefrau kann mit Hilfe eines einfachen Formulars einen Antrag auf Unterhaltszahlungen stellen, der sich auf mehrere Faktoren stützt, wie die finanzielle Situation beider Ehegatten, die Dauer der Ehe, das Alter und das Ausmaß des Verschuldens. Die Gleichstellung von Männern und Frauen in Bezug auf Rechte und Pflichten ist von größter Bedeutung; die Aussage einer Frau vor Gericht wird jetzt offiziell als ebenso gültig erklärt wie die eines Mannes, ohne dass eine Diskriminierung vorliegt. Sowohl Männer als auch Frauen können vor Gericht die Scheidung beantragen und haben das gleiche Recht auf ein gemeinsames Sorgerecht für ein Kind, bis das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat. [b]Heirat[/b] Das neue Gesetz ermöglicht nicht-muslimischen Paaren die Eheschließung in einem Verfahren, das nicht der Rechtsordnung der Scharia entspricht (wobei auch das Recht des Heimatlandes angewandt werden kann), sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind, z. B. wenn beide Parteien mindestens 21 Jahre alt sind und beide in Anwesenheit eines Richters ein Erklärungsformular ausfüllen. Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass keine Ehen zwischen Geschwistern, Kindern, Enkeln oder Onkeln geschlossen werden dürfen, und auch keine anderen Fälle, die in den entsprechenden Verordnungen der Behörden festgelegt sind. Die Behörden erwarten einen Ansturm von Eheschließungen durch Ausländer, da das Gesetz nun vorsieht, dass die Eheschließung mit einer einfachen zivilrechtlichen Zeremonie erfolgen kann. Zuvor wurde die Eheschließung als so kompliziert angesehen, dass viele Expats es vorzogen, in ihrem Heimatland zu heiraten. Das Gesetz sieht nun vor, dass nicht-muslimische Paare "auf der Grundlage des gemeinsamen Wunsches von Mann und Frau" heiraten können - die Zustimmung des Vaters oder des Vormunds der Frau ist nicht mehr erforderlich. [b]Kinder[/b] Das Konzept des gemeinsamen Sorgerechts wird durch das neue Gesetz für Kinder unter 18 Jahren eingeführt. Bei Streitigkeiten in Bezug auf Kinder können sich beide Elternteile nun an das Gericht wenden, um zu einer Einigung zu gelangen. Das Gericht verfügt jedoch über einen weiten Entscheidungsspielraum und trifft seine Entscheidungen auf der Grundlage des Kindeswohls. Vor dem neuen Gesetz wurde das Sorgerecht für kleine Kinder in der Regel der Mutter zugesprochen, mit der Maßgabe, dass das Sorgerecht auf den Vater überging, sobald das Kind das Alter von 11 Jahren bei Jungen bzw. 13 Jahren bei Mädchen erreichte. Der Nachweis der Vaterschaft basiert nun auf der Eheschließung oder der Anerkennung der Vaterschaft, wobei DNA-Tests durchgeführt werden, wenn die Vaterschaft nicht bekannt ist. [b]Erbschaftsfragen[/b] Das Gesetz befasst sich mit Erbschafts- und Testamentsangelegenheiten aus einer neuen Perspektive. So ist es Nicht-Muslimen nun gestattet, bei der Registrierung ihrer Ehe ein Testament zu hinterlegen. In einem Testament sollte festgelegt werden, wer der Begünstigte ist, nunmehr unabhängig vom Geschlecht. Das Gesetz Nr. 41 gibt die Gewissheit, dass die Bestimmungen eines Testaments in Bezug auf in den VAE befindliches Vermögen aufrechterhalten werden. Für den Fall, dass es kein Testament für den verstorbenen muslimischen VAE-Bürger oder den nicht-muslimischen VAE-Bürger gibt, sieht das neue Gesetz vor, dass 50 % des Nachlasses an den überlebenden Ehepartner gehen und der Rest zu gleichen Teilen an die überlebenden Kinder des Verstorbenen verteilt wird, ebenfalls unabhängig vom Geschlecht. Gibt es keinen Ehegatten und keine Kinder, wird der Nachlass zu gleichen Teilen unter den überlebenden Eltern aufgeteilt. Gibt es nur einen überlebenden Elternteil, so wird der Nachlass zu gleichen Teilen zwischen diesem Elternteil und den überlebenden Geschwistern aufgeteilt. Wenn beide Elternteile verstorben sind, wird der Nachlass zu gleichen Teilen unter den überlebenden Geschwistern aufgeteilt. [i][b]Bemerkenswert ist, dass das neue Erbrecht die Gleichstellung der Geschlechter stärker berücksichtigt als bisher.[/b][/i] Die Swiss Group schätzt diese Änderungen, die für Familien, Einzelpersonen und Investoren in den VAE mehr Sicherheit bringen. Weitere Einzelheiten finden Sie in der [b][url=https://assets.website-files.com/614d9aae086ddd033c89c789/63f6360d76e68ed67724cf24_swiss_group_inheritance_UAE_2023.pdf]Broschüre "Erbschaft in den VAE"[/url]. [/b] Die sich rasch entwickelnde Gesetzgebung der VAE, die Trusts und die lokalen Unternehmen ermöglichen jetzt eine verfeinerte Nachlassplanung und stellen gleichzeitig sicher, dass das Vermögen - sowohl das lokale als auch das internationale - angemessen strukturiert und für künftige Generationen erhalten wird. [i][b]Wenn Sie mehr über Investitionsmöglichkeiten in den VAE erfahren möchten, wenden Sie sich an das Expertenteam unseres ClubPartners in Dubai und Abu Dhabi in den VAE sowie in Zürich, Schweiz.[/b][/i] [b] Neue Ära für Arbeitnehmer[/b] In der Zwischenzeit wurde auch das Arbeitsrecht überarbeitet, um die Rechte der Arbeitnehmer durch eine klare Festlegung von sechs verschiedenen Arbeitsmodellen und zwölf Formen der Arbeitserlaubnis zu stärken. Bei den sechs Arbeitsmodellen handelt es sich um klassische Vollzeitarbeit, Heimarbeit, geteilte Arbeitsplätze, Teilzeitarbeit, Zeitarbeit und flexible Arbeitsverträge. [LIST] [*]Vollzeitarbeit bedeutet, für einen Arbeitgeber einen ganzen Arbeitstag lang zu arbeiten, während Teilzeitarbeit als Arbeit für einen oder mehrere Arbeitgeber für eine bestimmte Anzahl von Stunden oder Tagen definiert ist. [*]Heimarbeit umfasst Voll- und Teilzeitbeschäftigte, die ganz oder teilweise außerhalb des Büros arbeiten - sofern ihre Arbeit dies zulässt. [*]Im Rahmen des Modells der geteilten Arbeit ist es den Unternehmen nun gestattet, die Aufgaben und das Entgelt auf mehrere Arbeitnehmer aufzuteilen, die nun unter die Regelungen für Teilzeitarbeit fallen. [*]Zeitarbeit umfasst Verträge für bestimmte Zeiträume oder Projekte, während die neuen Regeln für flexible Arbeit den Arbeitnehmern die Freiheit geben, auf der Grundlage von Verträgen über Stunden, Tage und Aufgaben zu unterschiedlichen Zeiten zu arbeiten. [/LIST] [b]Genehmigungen[/b] Neue Genehmigungen für die Ausbildung von Studenten gelten für die Ausbildung und Beschäftigung von Jugendlichen über 15 Jahren durch vom Ministerium registrierte Einrichtungen. Für die Beschäftigung von emiratischen Staatsangehörigen, Staatsangehörigen der GCC-Länder und Inhabern eines Goldenen Visums ist eine Genehmigung des Ministeriums erforderlich. Unabhängige Geschäftsgenehmigungen ermöglichen es den Einwohnern nun, mit ihrem eigenen Visum zu arbeiten, ohne dass ein Sponsoring oder ein Arbeitgebervertrag erforderlich ist. Weitere Genehmigungen gelten für die Beschäftigung von Personen von außerhalb der VAE, für befristete Arbeitsgenehmigungen, für den Wechsel von Arbeitsplätzen zwischen Unternehmensstandorten und für Nicht-Staatsbürger, die von Familienmitgliedern gesponsert werden. [b]Sozialversicherung[/b] Ein weiteres neues Element des Gesetzes, das die VAE auf internationale Ebene bringt, ist die Einführung der Sozialversicherung im Januar 2023. Das System gilt für alle Beschäftigten des öffentlichen und privaten Sektors (jedoch nicht für Beschäftigte eines Unternehmens in einer Freihandelszone der VAE) und bietet eine Versicherung gegen den Verlust des Arbeitsplatzes, die in zwei Gruppen unterteilt ist: für diejenigen, die weniger als AED 16.000 pro Monat verdienen, und für diejenigen, die mehr als diesen Betrag verdienen. Diejenigen, die weniger als AED 16.000 verdienen, müssen AED 5 pro Monat in die Versicherung einzahlen, während diejenigen, die mehr als AED 16.000 verdienen, AED 10 pro Monat zahlen müssen. Eine Entschädigung von bis zu 60 % des monatlichen Gehalts für drei Monate erhalten diejenigen, die mindestens 12 Monate lang in das System eingezahlt haben; wer jedoch gekündigt hat, aus disziplinarischen Gründen entlassen wurde, eine neue Stelle antritt oder das Land verlässt, hat keinen Anspruch auf die Zahlung. [b]Visum[/b] Die große Auswahl an möglichen [b][url=https://www.swissgroup.ae/publications/living-in-the-uae-visa-options]Visa[/url][/b] macht die Einreise, das Arbeiten und das Leben in den VAE so einfach wie nie zuvor. Dennoch rechtfertigt die große Vielfalt einen eigenen Artikel, der [b][url=https://www.swissgroup.ae/news/uae-visa-update]hier[/url][/b] zu finden ist. Die Swiss Group ist seit den frühen 1970er Jahren in den VAE vertreten und kennt sich mit den Gesetzen der VAE und dem sich schnell verändernden Umfeld bestens aus. [b][i]"Wir stehen Ihnen mit professionellem Wissen und einer breiten Palette an fachkundigen Geschäftsdienstleistungen zur Seite, damit Ihr Leben, Ihre Investitionen und Ihre Arbeit in den VAE so reibungslos wie möglich verlaufen."[/i][/b] Mit fast 50 Jahren Erfahrung in der Unternehmens- und Rechtsberatung in der Region ist [url=http://www.german-emirates-club.com/Partner/25/211][b]Swiss Group[/b][/url] ideal positioniert, um Ihnen und Ihrem Unternehmen mehrsprachige Unterstützung zu bieten, unabhängig von Größe und Zielsetzung. Für weitere Informationen über Aufenthalts- und Geschäftsmöglichkeiten in den VAE, kontaktieren Sie unseren ClubPartner für ein erstes Beratungsgespräch. {uf:30622} Mitglieder des German Emirates Club erhalten 15% Nachlass auf die Anwaltskosten für die Beratung und Registrierung von DIFC-Testamenten. Bitte legen Sie zur Inanspruchnahme Ihre gültige Clubmitgliedskarte vor. Sie haben noch keine ClubMitgliedskarte oder Fragen zur Partnerschaft mit diesem ClubPartner, Konditionen oder benötigen Sie weitere Empfehlungen im Bereich Dienstleistungen? Über unsere exklusive Mitglieder-Hotline erreichen Sie uns unkompliziert telefonisch (werktags von 9 bis 18 Uhr) und per WhatsApp: +971 56 20 500 66.
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