Liebe ClubMitglieder, Wie funktionieren die neuen Visa-Regeln für Familiensponsoring (Familienvisum) in den Vereinigten Arabischen Emiraten? Grundsätzlich können Ausländer, sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, ihre (enge) Familien in den Vereinigten Arabischen Emiraten sponsern, sofern...
sie über eine gültige Aufenthaltsgenehmigung verfügen. Die Möglichkeit für Expats nahe Verwandte in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) nachzuziehen ist nicht mehr länger nur bestimmten Berufsgruppen vorenthalten – die entspechend bisher geltende Beschränkung ist vom Kabinet aufgehoben worden.
[b]Sponsoring der Frau und Kind(er) durch den Ehemann/Vater[/b]
Männliche Ausländer, die in den VAE beschäftigt sind, können ihre unmittelbaren Familienangehörigen wie Frau und Kinder sponsern, sofern der Arbeitnehmer einen Basis-Mindestlohn von AED 4.000 oder AED 3.000 und Unterkunft erhält.
Das Paar muss eine beglaubigte Heiratsurkunde vorlegen (mit zerifizierter Arbisch-Ueberseztung).
Eine Tochter kann bis zu einem beliebigen Alter gesponsert werden, solange sie unverheiratet ist. Söhne können grundsätzlich bis zum Alter von 18 Jahren gesponsert werden. Ist der Sohn allerdings am studieren, in den VAE oder auch im Ausland, so kann der Sohn von seinem Vater bis zum Alter von 21 Jahren gesponsert werden. Das entsprechende Visum wird jeweils für ein Jahr ausgestellt und kann erneuert werden bis zum Abschluss des Studiums.
[b]Neuerung: Seit dem 21. Oktober 2018 erhalte[/b]n männliche Studenten, die ihren Abschluss an einer Universität/weiterführenden Schule abgeschlossen oder das 18. Lebensjahr vollendet haben, ein einjähriges Aufenthaltsvisum, das einmal um ein weiteres Jahr verlängert werden kann.
Für diese Art von Visum müssen Eltern keine Bankeinlagen hinterlegen. Das Visum kostet AED 100 für die erstmalige Ausstellung und Erneuerung. Um diesen Service in Anspruch zu nehmen, müssen die Eltern ordentlich bescheinigte und gegegenenfalls attestierte Abschlusszeugnisse von Universitäten oder Schulen im In- oder Ausland vorlegen.
Stiefkinder können ebenfalls gesponsert werden wenn das enstprechende Non-Objection Zertifikat (NOC) der leiblichen Mutter vorliegt. Das entspechend ausgestelle Visum ist ein Jahr gueltig und kann enstprechend erneuert werden.
[b][b]Sponsoring fuer die Eltern durch den Sohn[/b][/b]
Ein ausländischer Arbeitnehmer kann darüber hinaus auch seine Eltern für einen Zeitraum von einem Jahr sponsern (erneuerbar), indem er eine Kaution als Garantie für jeden Elternteil zahlt (Höhe je nach Emirat unterschiedlich). Der Arbeitnehmer musss allerdings zwingend beide Elternteile sponsoren; das Sponsoring lediglich eines Elternteils ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Sollte das Sponsoring fuer beide Elternteile allerdings nicht möglich sein, weil diese geschieden sind oder ein Elternteil bereits verstorben ist, so sind die entsprechenden offiziellen Rechtfertigungsdokumente vorzulegen.
Er muss zudem auch den Nachweis erbringen, dass er die einzige Unterstützunsquelle seiner Eltern ist und bestaetigen, dass sonst niemand in der Heimat für sie sorgen kann.
[b]Sponsoring des Ehemmanes und der Kind(er) durch die Mutter[/b]
In Abu Dhabi kann eine Frau ihren Mann und ihre Kinder sponsern, wenn sie (i) eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, (ii) als Ingenieurin, Lehrerin, Ärztin, Krankenpflegerin oder einem andereren Beruf im medizinischen Sektor beschaeftigt ist und ihr (iii) Monatsgehalt mindestens AED 10.000 AED beträgt oder AED 8.000 und Unterkunft. Zusätzliche Dokumente koennen von der jeweiligen Behörde eingefordert werden.
Wenn eine Frau in Dubai nicht in einer dieser Kategorien beschäftigt ist, kann sie unter Umstaenden mittels Sondergenehmigung der Auslaenderbehoerde trotzdem die Erlaubnis erhalten, ihre Familie zu sponsern, wenn ihr monatliches Gehalt mehr als 10.000 AED beträgt.
Eine alleinerziehende Mutter kann ihr Kind sponsern; die Vorgaben entsprechen grudnsaetlich den Regelungen zur Stiefkindunterstueztung.
[b]Gültigkeit und Erneuerung des Visas[/b]
Die Dauer des Aufenthaltsvisums hängt von der Art des Sponsors und der gesponserten Person ab. Es wird für ein, zwei oder drei Jahre ausgestellt. Das Visum wird grundsätzlich zu den gleichen Bedingungen erneuert.
Die Aufenthaltserlaubnis der Familie ist an die Aufenthaltserlaubnis des Sponsoren gebunden. Wenn das Visum des Familienmitglieds, das der Sponsor ist, storniert wird, muss das Visum der unterhaltsberechtigten Personen(en) ebenfalls gekündigt werden.
Angehörigen wird eine Frist von 30 Tagen ab dem Datum des Ablaufs oder der Annullierung ihres Visums eingeräumt, um eine neue Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Wenn der Arbeitnehmer das Visum seiner Familienangehörigen nicht erneuert oder storniert, gelten die Familienangehörigen als illegale Einwohner und könnten schliesslich mit einer Geldstrafe belegt werden.
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