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GECMAGAZIN
Neue Vorschriften für Geschäftstätigkeiten in den VAE
Liebe ClubMitglieder, unser ClubPartner Strohal Legal Group möchte Ihnen im Folgende ein Update zu folgendem wichtigen rechtlichen Thema geben: Nach den Economic Substance Regulations ("ESR") müssen die meisten Unternehmen in...
den VAE den Behörden der VAE nachweisen, dass sie in den VAE geschäftlich tätig sind (= eine "wirtschaftliche Substanz" haben). Die ESR wurden eingeführt, um schädliche Steuerpraktiken in den VAE zu vermeiden. Da sich der ESR im August 2020 erheblich geändert hat, sollten alle Unternehmen der VAE ihre rechtlichen Verpflichtungen jetzt neu bewerten. Die ersten offiziellen Fristen enden am 31. Dezember 2020. [b]Was Sie wissen müssen: Die wichtigsten Punkte[/b] Die ESR gelten für Unternehmen, die in den VAE registriert und lizenziert sind (einschließlich Freizonen- und Offshore-Unternehmen) und in einem der folgenden Geschäftsbereiche tätig sind (= relevante Tätigkeit): Banken, Versicherungen, Investmentfondsmanagement, Leasingfinanzierung, Hauptsitz , Versand, Holding, geistiges Eigentum sowie Vertriebs- und Service-Center-Geschäft. [u]Erstens[/u], was zu tun ist : Wenn Ihr Unternehmen eine entsprechende Tätigkeit ausübt, müssen Sie die Behörden innerhalb von 6 Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres über Ihre Geschäftsaktivitäten in den VAE benachrichtigen (= Meldepflicht). Wenn Ihr Geschäftsjahr beispielsweise am 31. Dezember 2020 endet, müssen Sie die Mitteilung bis zum 30. Juni 2021 einreichen. WICHTIG: Alle Mitteilungen für das letzte Geschäftsjahr müssen über das neue Online-Portal bis zum 31. Dezember 2020 erneut eingereicht werden. Dies muss auch dann erfolgen, wenn Sie in diesem Jahr bereits innerhalb der alten Frist eine Benachrichtigung an die Regulierungsbehörden gesendet haben. Auch wenn Sie die Frist bisher ignoriert haben. [u]Zweitens[/u]: Wenn es für Ihr Unternehmen keine Ausnahme gibt (siehe unsere Zusammenfassung unten) und Sie Einnahmen aus einer relevanten Aktivität erzielen, müssen Sie den Behörden der VAE auch nachweisen, dass Sie tatsächlich eine wirtschaftliche Substanz in den VAE haben. Dies bedeutet, dass Sie innerhalb von 12 Monaten nach Ende Ihres Geschäftsjahres einen Bericht über Ihre wirtschaftliche Substanz in den VAE vorlegen müssen (= Berichtspflicht). Daher endet die erste offizielle Frist für Berichte am 31. Dezember 2020 . Die Benachrichtigung und der Bericht müssen elektronisch über das Online-Portal des Finanzministeriums eingereicht werden . Wenn Sie die Frist zum 31. Dezember nicht einhalten, werden Sie mit einer Geldstrafe von 20.000 AED oder 50.000 AED (je nach Verstoß) belegt. Für ständige Verstöße können höhere Bußgelder von bis zu 400.000 AED verhängt werden. Die mündliche Zusammenfassung finden Sie unter folgendem [url=https://www.slg-strohallegalgroup.com/?nltr=MzQ7NTM7aHR0cDovL3d3dy55b3V0dWJlLmNvbS93YXRjaD92PUpwaENVeXhQa1pFOztmYTE3ODA1YThjNWY0YTc5Y2FiZDI4MGMzNDRkMDNlYw%3D%3D]Link[/url] . Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und helfen Ihnen gerne bei möglichen Fragen und Bedenken. Weitere Informationen zum neuen ESR finden Sie in unserer ausführlicheren Zusammenfassung auf den folgenden Seiten. [b]Der neue ESR: Details[/b] [b]Was sind die Vorschriften für wirtschaftliche Substanzen?[/b] Ziel des ESR ist es, schädliche Steuerpraktiken in den VAE zu verhindern. Nach internationalen Standards sollte kein Land Strukturen oder Vereinbarungen erleichtern, um Gewinne zu erzielen, die nicht der tatsächlichen Wirtschaftstätigkeit entsprechen. Die ESR wurden 2019 eingeführt und im August 2020 grundlegend überarbeitet (Kabinettsbeschluss Nr. 57/2020 und Ministerialbeschluss Nr. 100/200). [b]Gilt der ESR für mein Geschäft in den VAE?[/b] Die ESR gelten für (i) juristische Personen, die in den VAE lizenziert sind, (ii) eine relevante Tätigkeit ausüben, (iii) relevante Einnahmen erzielen und (iv) nicht von der ESR ausgenommen sind: Lizenznehmer: Eine juristische Person (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, private Beteiligungsgesellschaft, öffentliche Beteiligungsgesellschaft, Joint Venture-Gesellschaft) oder eine nicht rechtsfähige Personengesellschaft , die in den VAE registriert und lizenziert ist . Zu den Lizenznehmern zählen Freizonen- und Finanz-Freizonenunternehmen, Offshore-Unternehmen und Niederlassungen ausländischer Unternehmen. Natürliche Personen, Einzelunternehmer, Trusts und Stiftungen sind jetzt vom ESR ausgeschlossen. Relevante Aktivitäten: Banken, Versicherungen, Investmentfondsmanagement, Leasingfinanzierung, Hauptsitz, Schifffahrt, Holding, geistiges Eigentum sowie Vertriebs- und Servicecenter-Geschäft. Nähere Informationen finden Sie in Anhang 1 des Ministerialbeschlusses Nr. 100/2020 . Es gilt eine „Substanz über Form“, und die tatsächlich durchgeführten Aktivitäten sind relevant, auch wenn diese Aktivitäten nicht unter den Geltungsbereich der Lizenz fallen. Relevantes Einkommen: Der Lizenznehmer muss aus einer relevanten Aktivität relevante Einnahmen erzielen. Nach dem ESR umfasst dies das gesamte Bruttoeinkommen des Unternehmens, unabhängig davon, ob es in den VAE oder außerhalb der VAE verdient wurde und unabhängig davon, ob ein Gewinn oder Verlust erzielt wurde. Ausnahmen: Bestimmte Lizenznehmer sind von der Verpflichtung zur Erfüllung des wirtschaftlichen Substanztests ausgeschlossen: Investmentfonds, Unternehmen mit steuerlichem Wohnsitz außerhalb der VAE, Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen, bei denen das betreffende Einkommen außerhalb der VAE steuerpflichtig ist, und bestimmte Unternehmen im Besitz der VAE Bewohner. Was sind meine Aufgaben im Rahmen des ESR? Lizenznehmer, die eine relevante Aktivität ausführen, sind verpflichtet, (i) eine Benachrichtigung und / oder (ii) einen Bericht einzureichen: § Alle Lizenznehmer, die eine relevante Aktivität ausführen, müssen eine Benachrichtigung mit ersten Informationen über den Lizenznehmer einreichen . § Darüber hinaus müssen alle Lizenznehmer, die nicht vom ESR ausgenommen sind und relevante Einnahmen erzielen, einen Bericht über die wirtschaftliche Substanz vorlegen , der detaillierte Informationen über den Lizenznehmer, seine relevanten und zentralen einkommensschaffenden Aktivitäten und seine Infrastruktur in den VAE enthält. Auf der Grundlage dieses Berichts wird die Bundessteuerbehörde prüfen, ob die Lizenznehmer in den VAE über eine ausreichende wirtschaftliche Substanz verfügen. [b]HINWEIS:[/b] Auch wenn Lizenznehmer vom ESR ausgenommen sind oder keine relevanten Einnahmen erzielen, [u]müssen sie dennoch[/u] eine Benachrichtigung [u]einreichen[/u], wenn sie eine relevante Aktivität ausführen. Wie funktioniert der Benachrichtigungs- und Berichtsprozess? Der Benachrichtigungs- und Berichterstattungsprozess wurde mit den jüngsten Änderungen am ESR zentralisiert. Nach dem neuen ESR müssen Lizenznehmer Benachrichtigungen und Berichte elektronisch über ein Online-Portal des Finanzministeriums einreichen . Das Portal wurde kürzlich eingerichtet und ist letzte Woche online gegangen. Mitteilungen müssen innerhalb von 6 Monaten eingereicht werden, und der Bericht über die wirtschaftliche Substanz muss innerhalb von 12 Monaten ab dem Ende des Geschäftsjahres des Lizenznehmers eingereicht werden. Die Benachrichtigung und der Bericht müssen jährlich eingereicht werden. [b]HINWEIS:[/b] Lizenznehmer, die bereits im letzten Jahr eine Benachrichtigung bei den Regulierungsbehörden eingereicht haben, müssen ihre Benachrichtigung über das Online-Portal des Finanzministeriums erneut einreichen. [u]Die erste offizielle Frist für Benachrichtigungen und Berichte ist der 31. Dezember 2020.[/u] {uf:49473} [b]Was passiert, wenn ich den ESR nicht einhalte?[/b] Mit den jüngsten Änderungen der ESR wurden die Strafen für Verstöße von 20.000 AED (Nichteinreichung einer Meldung) auf 50.000 AED (Nichtvorlage eines Berichts über wirtschaftliche Substanzen oder Nichtnachweis wirtschaftlicher Substanzen) erhöht. Bei fortwährenden Verstößen können die Behörden der VAE höhere Strafen von bis zu 400.000 AED oder strengere Sanktionen wie den Entzug von Lizenzen verhängen. Über die weitere Entwicklung werden wir Sie zeitnah auf dem Laufenden halten. Zudem stehen wir zu aktuellen rechtlichen Entwicklungen und Möglichkeiten jederzeit gerne beratend zur Verfügung. Ihre {uf:32307} [url=http://www.german-emirates-club.com/Profile/743326865/MTA0Mg==]Verena Nosko[/url] [url=http://www.german-emirates-club.com/Committees/2]Member of Legal Council German Emirates Club[/url] [url=http://www.german-emirates-club.com/Partner/1/671]Strohal Legal Group[/url] Tel: (971) 7 2364530 Fax: (971) 7 2364531 Mobile: (971) 0503408353 Email: verena@SLG-strohallegalgroup.com {uf:38440} Ihr Vorteil: ClubMitglieder erhalten einen [b]Preisnachlass[/b] in Höhe von [b]10%[/b] auf die Honorargebühren der Kanzlei Strohal Legal Group. Bitte legen Sie zur Inanspruchnahme Ihre gültige [url=http://www.german-emirates-club.com/Magazine/37/1950]ClubMitgliedskarte[/url] vor. Sie haben noch keine [url=http://www.german-emirates-club.com/Magazine/37/1950]ClubMitgliedskarte[/url] oder Fragen zur Partnerschaft mit diesem ClubPartner, Konditionen oder benötigen Sie weitere Empfehlungen im Bereich Recht? Über unsere [url=http://www.german-emirates-club.com/hotline]Exklusive Mitglieder Hotline[/url] erreichen Sie uns unkompliziert telefonisch (werktags von 9 bis 18 Uhr) und per Whatsapp: 056 20 500 66.
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Angekündigte Änderungen des Gesellschaftsrechts in den VAE!
Liebe ClubMitglieder, die Vereinigten Arabischen Emirate kündigen eine Überarbeitung des Gesellschaftsrechts an, insbesondere um 100% ausländisches Eigentum an Unternehmen auf dem Festland (nicht Freihandelszone) zuzulassen - das "Kleingedruckte" ist jedoch noch ausstehend. Am 23....
November 2020 haben die Vereinigten Arabischen Emirate („VAE“) durch ein Präsidialdekret umfangreiche Änderungen am Bundesgesetz Nr. 2 von 2015 über Handelsunternehmen („Gesellschaftsrecht“) angekündigt. Die wichtigste Änderung dürfte dabei sicherlich die Gewährung von bis zu 100% ausländischem Eigentum an Unternehmen auf dem Festland (nicht Freihandelszone) sein. Die Notwendigkeit eines lokalen (Emirati) Mehrheitsaktionärs könnte damit wohl in Zukunft effektiv aufgehoben werden. Die wichtigen Details hierzu sind jedoch noch ausstehend – dies ist insbesondere wichtig, weil den Emiraten bei der Umsetzung großes Ermessen zukommen wird. [b]1. Das 49-51-Regime[/b] Bis vor Kurzem konnten ausländische Aktionäre (Einzelpersonen oder Unternehmen) nur bis zu 49% an einem Onshore-Unternehmen auf dem VAE Festland besitzen - 51% waren daher zwingend von einem Emirati (oder von Unternehmen, die vollständig von diesen gehalten werden) zu halten. Mit der Umsetzung des Bundesgesetzes Nr. 19 von 2018 über ausländische Direktinvestitionen („FDI-Gesetz“) im September 2018 und der anschließenden Genehmigung der Positivliste durch den Kabinettsbeschluss Nr. 16 von 2020 konnten ausländische Investoren bis zu 100% in Onshore-Unternehmen halten (diese Zulassung war jedoch auf bestimmte Sektoren und Branchen beschränkt). Solche 100% igen Auslandsinvestitionen unterlagen aber auch weiterhin durchaus restriktiven Bedingungen, einschließlich strenger Mindestanforderungen an das Aktienkapital und einer Pflicht zur Anstellung einer festen Quote von Emiratis. Die jüngsten Änderungen des Gesellschaftsrechts sollen nunmehr aber eine weitaus größere Wirkung zeigen. Derzeit sind nur strategisch wichtige Sektoren, einschließlich Öl- und Gasexploration, Versorger und Verkehr, sowie staatliche Stellen ganz vom Geltungsbereich ausgenommen. [b]2. Wichtige Änderungen Gesellschaftsrechts - was wir bisher wissen[/b] Mit dem Präsidialdekret werden in einer umfassenden Überarbeitung insgesamt 51 Artikel des Gesellschaftsrechts geändert und gar drei neue Artikel eingeführt. Neben der Erlaubnis einer 100% igen ausländischen Beteiligung an Onshore-Unternehmen wurden einige weitere tiefgreifende Änderungen im Zusammenhang mit der Organisation und dem Betrieb von lokalen (nicht Freihandelszonen) Unternehmen aus den VAE angekündigt. Wir möchten einige dieser Änderungen im Folgenden hervorheben: [LIST] [*]Abschaffung des Erfordernisses eines lokalen (Emirati) Mehrheitsaktionärs an lokalen (nicht-Freihandelszonen) Unternehmen in den VAE; [*]Aufhebung der Bestimmung, dass zwingend ein Emirati Verwaltungsrat zu bestimmen ist; [*]Abschaffung der Anforderung, dass Unternehmen von einem Emirati geleitet werden müssen, und Aufhebung der Bestimmung, die eine Emirati Mehrheit im Vorstand des Unternehmens erfordert. [*]Vorsitzende oder leitende Angestellte eines Unternehmens können von Ihrem Amt enthoben werden, wenn sie des Betrugs oder des Missbrauchs ihres Amtes für schuldig befunden werden. [*]Die Anteilinhaber können eine Gesellschaft für Schäden wegen Pflichtverletzung vor einem Zivilgericht verklagen. [*]Elektronische Abstimmung auf Hauptversammlungen soll zulässig sein. [/LIST] [b]3. Mögliche Auswirkungen auf Unternehmen[/b] Die meisten der eingeführten Änderungen wurden am 1. Dezember 2020 wirksam. Die wichtigsten Änderungen in Bezug auf ausländisches Eigentum, Organisation und Verwaltungsrat werden jedoch erst sechs Monate nach Veröffentlichung des Dekrets im Amtsblatt wirksam. Diese Veröffentlichung steht aber noch aus. Das Dekret sieht dann auch eine Nachfrist von einem Jahr vor, damit Unternehmen die Änderungen einführen können. Bestehende Unternehmen müssen daher im Einklang mit den oben genannten Fristen allenfalls ihre Gründungsdokumente (wie das Memorandum und die Satzung) anpassen um den Änderungen gerecht zu werden. Trotz der angekündigten generischen Änderungen des 100% igen ausländischen Eigentums sollten sich Unternehmen auch darüber im Klaren sein, dass das 100% ige ausländische Eigentum weiterhin bestimmten Restriktionen und Kontrollen durch die lokalen Behörden auf der jeweiligen Emirate-Ebene unterliegt. Dabei sollen die Behörden auch in Zukunft befähigt sein, den zwingenden Grad der Beteiligung Emiratis an lokalen Unternehmen im Emirat zu bestimmen. Daher bleibt abzuwarten, wie diese „Beschränkungen“ und / oder „Ausnahmen“ nach Veröffentlichung der jeweiligen Gesetze und Vorschriften im Detail festgelegt werden. 4. Fazit Die angekündigten Änderungen bieten sowohl bestehenden als auch zukünftigen Investoren in den VAE Vorteile. Während bestehende Investoren eine Umstrukturierung ihrer Unternehmen in Betracht ziehen sollten, um diese Vorteile zu nutzen, dürfte es für neue potentielle Investoren durchaus interessanter werden, in den VAE-Markt zu investieren. Die endgültige Ausnahmeliste und das wichtige "Kleingedruckte" zur (verbleibenden) obligatorischen Beteiligung von Emiratis und anderen Restriktionen und/oder Bestimmungen wurden jedoch noch nicht angekündigt, respektive veröffentlicht. Vorbehaltlich weiterer Einzelheiten und Anforderungen, die noch bekannt gegeben werden müssen, sind Unternehmen gut beraten, Folgendes zu bewerten: [LIST] [*]Neubewertung bestehender Vertragsbeziehungen mit lokalen emiratischen Partnern (Mehrheitsaktionären) / Dienstleistern; Überarbeitung der bestehenden Struktur, um Änderungen Rechnung zu tragen; und [*]Überarbeitung der bestehenden Struktur und Anpassung der Firmendokumente, um Änderungen Rechnung zu tragen. [/LIST] Wir behalten die Situation weiterhin im Auge und werden weitere Informationen und Aktualisierungen zu dieser Entwicklung bereitstellen, sobald sie vorliegen. Bei Fragen berät Sie Swiss International Legal Consultants Limited, gerne auch in Deutsch. {uf:28737} [url=http://www.german-emirates-club.com/Profile/1591281312/MjAzMQ==]Michael Lane[/url] Member of Legal Council German Emirates Club Managing Director Lawyer|DIFC Will Draftsman Swiss International Legal Consultants Ltd Al Sila Tower, Office 2421 Abu Dhabi Global Market Square, Al Maryah Island United Arab Emirates {uf:38441} [u]Ihr CLUBVORTEIL:[/u] ClubMitglieder erzalten 15% Nachlass auf die juristischen und wirtschaftlichen Beratungsdienstleistungen unseres ClubPartners SWISS ILC Service DMCC. Die Nachlässe sind ausschließlich für Clubmitglieder mit gültiger Clubmitgliedskarte. Bitte legen Sie bei Inanspruchnahme Ihre Clubmitgliedskarte vor. Sie haben noch keine [url=http://www.german-emirates-club.com/Magazine/37/1950]ClubMitgliedskarte[/url] oder Fragen zur Partnerschaft mit diesem ClubPartner, Konditionen oder benötigen Sie weitere Empfehlungen im Bereich Recht/Beratung/Management? Über unsere [url=http://www.german-emirates-club.com/hotline]Exklusive Mitglieder Hotline[/url] erreichen Sie uns unkompliziert telefonisch (werktags von 9 bis 18 Uhr) und per Whatsapp: 056 20 500 66.
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Weihnachten – Gottes Liebe konzentriert !
Liebe ClubMitglieder, sicherlich fragen Sie sich beim ersten Blick auf diesen Artikel hier beim German Emirates Club, was meine eingereichten Bilder miteinander zu tun haben: Eine Dose, eine Brücke, ein Wüsten – und Dünenbild des Verfassers, des neuen evangelischen Pfarrers in den...
VAE... {uf:49432} [i]Copyright Johannes Matthias Roth, Johannes - Music Verlag, Nürnberg[/i] Bei „LaMer“ entdeckte ich vor Tagen dieses sensationelles Wallpainting mit der Konservendose: „Love concentrated“. Wie genial! Wenn wir doch Liebe hochkonzentriert verabreicht bekommen würden – wenn nur... Mitten im Leben, am Strand, im manchmal so belastenden Alltag, an den Feiertagen: Öffnen, genießen und fertig. Genug Liebe für mich, die Partnerschaft, die Familie, die Kolleginnen und Kollegen. Es gibt ja tatsächlich diese Momente im Leben, wo ich vor Glück und Freude intensiv Anteil an der Liebe habe, sie spüre, beinahe explodiere und sie teilen will. Doch was an Weihnachten mit vierwöchigem Vorspielt passiert, das haben die theologischen Schriftsteller des Neuen Testaments als Liebesbeweis Gottes interpretiert: Gott, der die Liebe ist, kommt in diesem Prediger, Rabbiner und Menschenfreund Jesus von Nazareth in hochkonzentrierter Weise zu uns, zeigt uns wie „Gottes – und Nächstenliebe geht“ - in Erzählungen und Beispielgeschichten und tatkräftigem Einsatz für Würde, Gesundheit und Menschenrechte und nun sind wir eingeladen, diese Message zu verinnerlichen. Davon singen und erzählen die unendlich vielen Lieder und Erzählungen, Bräuche und Traditionen und machen dabei diese nächtliche Brücke zwischen Himmel und Erde sichtbar, hörbar. {uf:49431} [i]Copyright Johannes Matthias Roth, Johannes - Music Verlag, Nürnberg[/i] Es ist Gottes Brücke hinein in unsere Welt, die oft so laut ist und ungerecht ist; die den einen unglaubliche Vorteile verschafft, und andere ins hoffnungslose Abseits stellt. Als Christen sehen wir uns hier in die Verantwortung gerufen und helfen, teilen, streiten für diese weltweite Verbindung zwischen dem unglaublich großen – ja eigentlich unbeschreiblichen Gott, seiner Liebe zu jedem Einzelnen und unserer Welt, so wie sie aktuell ist. An manchen Orten kaum bis gar nicht auszuhalten. {uf:49430} [i]Copyright Johannes Matthias Roth, Johannes - Music Verlag, Nürnberg[/i] Gott macht sich auf den Weg zu uns, konzentriert und einladend. Nicht aufdringlich, sondern tief im Herzen wo meine Sehnsucht nach Leben, nach Gelingen, nach Liebe und Glück - wie auf so manchen Wüsten- und Dünenbildern und oder Selfies, die Sie von sich auf Ihrem Mobiltelefon gespeichert haben. Weihnachten - konzentriert empfangen, ja in sich aufnehmen; die Brücke dazu ist gebaut; unsere Sehnsucht möge unter der Flagge der Liebe Erfüllung finden, heute und jeden Tag - auch und gerade in diesen so unglaublichen Zeiten. Ich wünsche Ihnen reich erfüllte, von Innen her konzentrierte Festtage, wertvolle Begegnungen und ein Herz voller Liebe! Seien Sie gesegnet! {uf:48785} Ihr Pfarrer [url=http://www.german-emirates-club.com/Profile/1853387025/MjExMQ==]Johannes Matthias Roth [/url] [url=http://www.german-emirates-club.com/Partner/3/81]Evangelische Gemeinde deutscher Sprache in den VAE[/url] [i]„Gott, Du kommst in unsre Welt, um ganz nah bei uns zu sein, beginnst ganz arm und klein, du reichst uns deine Hand in unserm Lebensland, begegnest uns, lädst uns ein. Du kommst in unsere Welt, um Licht zu sein, entfachst ein helles Feuer, zündest Hoffnungslichter an, fängst bei uns an, überreich, überreich: Nicht mit Macht, nicht mit Glanz, allein beschenkt mit Liebe, jeden Tag, jede Nacht, überreich, überreich ...“ [/i] Text/Musik: Johannes Matthias Roth, 2000 Johannes-Music Verlag, Nürnberg Sie haben Fragen zur Partnerschaft mit diesem ClubPartner oder benötigen Sie weitere Informationen im Bereich Kirche und Gemeinde? Über unsere [url=http://www.german-emirates-club.com/hotline]Exklusive Mitglieder Hotline[/url] erreichen Sie uns unkompliziert telefonisch (werktags von 9 bis 18 Uhr) und per Whatsapp: 056 20 500 66.
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Shangri-La Abu Dhabi Wonderland!
Liebe ClubMitglieder, lassen Sie sich von dem festlichen Angebot unseres ClubPartners Shangri-La Qaryat Al Beri Abu Dhabi inspirieren und verzaubern. Turkey Takeaways - Shangri-La To-Go Überlassen Sie unserem ClubPartner...
dieses Jahr das Kochen! Verwöhnen Sie sich und Ihre Lieben mit einem ganzen Truthahn mit allen Zutaten, der von den Köchen des Shangri-La Abu Dhabi fachmännisch zubereitet wird. Die Preise beginnen bei AED 505 für einen 4-5 kg schweren Truthahn, der für bis zu 8 Personen ausreichend ist. Für größere Feiern gibt es auch einen 8-9 kg schweren Truthahn für bis zu 10 Personen zu AED 777 und einen 9-10 kg schweren Vogel für bis zu 12 Personen zu AED 888. Bitte rufen Sie mindestens 48 Stunden im Voraus an oder senden Sie eine E-Mail, um Ihren Truthahn zu bestellen. Der Truthahn Takeaway Service ist bis zum 7. Januar 2021 verfügbar. {uf:49348} [b]North Pole Afternoon Tea[/b] Freuen Sie sich auf einen saisonalen Nachmittagstee mit süßen Leckereien und Aromen, die an den Nordpol erinnern. Kommen Sie vom 1. Dezember 2020 bis zum 7. Januar 2021 in die Lobby Lounge und genießen Sie festliche Leckereien wie Lebkuchen-Eisbären-Kekse und Nordpol-Bonbon-Wraps. Verweilen Sie sich täglich von 14.00 bis 18.00 Uhr für AED110 pro Person inklusive Premium-Tee oder -Kaffee am Nordpol oder verbessern Sie Ihre Nordpolerfahrung mit Free-Flow-Sekt für AED195. {uf:49351} [b]Christmas Around the World[/b] Iss, trink und sei fröhlich zu Weihnachten mit einer geschmackvollen Reise um die Welt! Verbringen Sie einen traditionellen Heiligabend oder Weihnachtstag im Sofra traditionell mit reichhaltigen Buffets ab 334 AED oder läuten Sie deb 24. Dezember in Bord Eau mit einem französischen 5-Gänge-Festmahl für 358 AED ein. Machen Sie eine Reise nach Asien mit einem kantonesischen Weihnachtsfest im Shang Palast, oder freuen Sie sich über die Aromen Vietnams mit einem festlichen Super-Sapa-Menü, beide für AED 198 mit alkoholfreien Getränken. {uf:49350} [b]Magical Wonderland Brunch[/b] Spüren Sie den Geist dieser Jahreszeit beim jährlichen festlichen Brunch von Sofra BLD, der seit über einem Jahrzehnt ein Favorit in Abu Dhabi ist. Genießen Sie am 25. Dezember von 13.00 bis 16.00 Uhr ein magisches Wunderland, in dem Sie traditionelle Feiertagsgerichte und die Live-Unterhaltung genießen. Die Preise beginnen bei 279 AED für das alkoholfreie Paket, 349 AED für Hausgetränke und 459 AED für Sekt. Kinder unter 6 Jahren essen kostenlos, während Kinder von 6 bis 11 Jahren 50% Rabatt auf den Paketpreis erhalten. {uf:49353} [b]New Year's Eve Masquerade[/b] Verabschieden Sie sich bei der Neujahrsmaskerade stilvoll von 2020! Beginnen Sie den Abend mit einem kostenlosen Sekt bei der Ankunft und beenden Sie ihn mit einem herrlichen Feuerwerk über dem Al Maqta Creek. Die Party beginnt um 19 Uhr und kostet AED 599 mit Erfrischungsgetränken oder AED 699 mit Hausgetränken. Beide Pakete beinhalten ein reichhaltiges Buffet. Buchen Sie vor dem 25. Dezember und sparen Sie AED 100 gegenüber dem Eintrittspreis! {uf:49349} [b]Give the Gift of Shangri-La[/b] Finden Sie mit den exklusiven Shangri-La Geschenkkarten das perfekte Geschenk für Freunde, Familie oder sich selbst! Gönnen Sie jemandem die ultimative Übernachtung inklusive Frühstück und Zugang zum Privatstrand, einem privaten Speiseerlebnis im arabischen Stil, einem köstlichen Nachmittagstee für zwei Personen oder einem Geldgutschein, der nach Belieben ausgegeben werden kann. {uf:49352} Für weitere Informationen wählen Sie bitte die [b]+971 2 509 8555[/b] oder besuchen Sie die [url=https://www.shangri-la.com/]Hompage[/url] unseres ClubPartners. Der ClubRabatt von 20% ist auf diese preislich bereits sehr attraktiv gestalteten Angebote NICHT anwendbar. Sie haben noch keine [url=http://www.german-emirates-club.com/Magazine/37/1950]ClubMitgliedskarte[/url] oder Fragen zur Partnerschaft mit diesem ClubPartner, Konditionen oder benötigen Sie weitere Empfehlungen im Bereich Hotels und Restaurants? Über unsere [url=http://www.german-emirates-club.com/hotline]Exklusive Mitglieder Hotline[/url] erreichen Sie uns unkompliziert telefonisch (werktags von 9 bis 18 Uhr) und per Whatsapp: 056 20 500 66.
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GEC-Discount für Winter Wonderland Tickets in Al Barari!
Liebe ClubMitglieder, erleben und genießen Sie die faszinierende Winterlandschaft unseres ClubPartners AL BARARI Residences. Vom 16. bis 26. Dezember, jeweils von 16.00 bis 22.00 Uhr verwandelt sich Seventh Heaven, Al Barari...
zum WINTER WONDERLAND. Eine Eislaufbahn, Heiße Schokolade, Schnee zum Anfassen sowie weihnachtliche Handwerkskunst erwarten Jung und Alt. Lassen Sie sich verzaubern! Buchen Sie Ihr Ticket im Vorfeld [url=https://www.winterwonderland.ae/]online[/url] oder unter folgendem [url=https://dubai.platinumlist.net/usd/event-tickets/80778/winter-wonderland-at-al-barari-dubai/ticket-office?id_event_show=509359]Link[/url]. Plätze sind limitiert. Tickets für Kinder ab 6 Jahren und Erwachsene kosten 85.- AED. Kinder bis 5 Jahre sind frei. [u]ClubMitglieder erhalten für ihre Buchung einen Rabatt unter Angabe des Discountcodes [b]WWM10 [/b]![/u] {uf:49325} Sie haben noch keine ClubMitgliedskarte oder Fragen zur Partnerschaft mit diesem ClubPartner, Konditionen oder benötigen Sie weitere Empfehlungen im Bereich Winterattraktionen/Weihnachtsmärkte? Über unsere Exklusive Mitglieder Hotline erreichen Sie uns unkompliziert telefonisch (werktags von 9 bis 18 Uhr) und per Whatsapp: 056 20 500 66.
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