Liebe ClubMitglieder, gute Neuigkeiten für Expats: Das DIFC-Testament kann seit dem 1. Januar 2017 neben den in Dubai belegenen Vermögenswerten auch Aktiven in Ras Al Khaimah umfassen. Rechtliche Ausgangslage Grundsätzlich richtet sich die Verteilung der Vermögenswerte im Todesfall...
nach dem ʺVAE Federal Lawʺ (konkret dem Personal Status Law and Civil Code) und nach dem Shariah-Recht. Damit stellen die VAE-Gerichte im Todesfalle die Erbmasse, d.h. das Vermögen des Erblassers, fest und verteilen dieses anschliessend nach den [b]Regeln der Shariah[/b].
Insbesondere die Tatsachen, dass im Todesfalle damit grundsätzlich die männlichen Angehörigen vor den weiblichen Angehörigen bevorzugt werden, sowie die sehr [b]komplexen [/b]und oftmals [b]langwierigen [/b]und [b]kostspieligen [/b][b]Verfahren [/b]vor den überlasteten Gerichten, welche ausschliesslich in Arabisch abgehalten werden (alle Dokumente müssen zwingend ins Arabische übersetzt werden), sorgten nicht zuletzt auch für grosse Unsicherheit in der Expat-Community.
[b]Das DIFC-Testament (DIFC-Will) für Nicht-Muslime[/b]
Seit Mai 2015 bietet das Dubai Internatonal Finance Center (DIFC) Nicht-Muslimen als erstes Land im Mittleren Osten die Möglichkeit, in einem [b]ʺwestlichenʺ Testament [/b]frei über die in Dubai belegenen Vermögenswerte zu verfügen (vorbehaltlich der möglicherweise einschränkenden Nachlassbestimmungen des Heimatstaates). Ein solches Testament untersteht ausschliesslich dem DIFC-Recht und damit einem Common-Law System [b]in englischer Sprache[/b]. Für die Erarbeitung der rechtlichen Grundlagen zum DIFC-Testament (DIFC-Will) und dem DIFC-Testament- und Nachlassregister (DIFC Wills and Probate Registry) wurde daher auch das englische Testament- und Nachlassrecht beigezogen, welches wohl vielen Expats geläufiger sein dürfte als das Shariah-Recht. Ähnliche Regime, welche zwischen einem muslimischen und nicht-muslimischen Erblasser unterscheiden, sind bereits in anderen Common-Law Jurisdiktionen wie Malaysia, Hong Kong oder Singapur erfolgreich implementiert worden.
• Die folgenden Punkte sind beim Verfassen des DIFC-Testaments zu beachten: Nur für Nicht-Muslime (mindestens 21 Jahre alt) möglich; betreffend (i) die Verteilung aller im Emirat Dubai belegenen Vermögenswerte (Immobilien, Bankkonten, etc.) und (ii) die Vormundschafts-Regelung für die überlebenden, minderjährigen Kinder sowie (iii) die Ernennnung eines oder mehreren Testamentsvollstrecker(n) im Todesfalle;
• Wohnsitz des Erblassers in den VAE ist nicht erforderlich.
Die eigentlichen DIFC-Kosten für die Registrierung eines DIFC-Testaments sind mit[b] AED 10,000 [/b]relativ hoch. Eine allfällige Anpassung oder Änderung am bereits hinterlegten Testament kostet dann allerdings lediglich rund AED 550. Im Sinne der Rechtssicherheit, empfiehlt es sich für Ehepaare allenfalls, sogenannte Mirror-Wills zu deponieren. Hierbei hinterlegt jeder [b]Ehepartner [/b]ein separates, identisches Testament fuer jeweils [b]AED 7,500[/b].
Es ist empfehlenswert, dass das DIFC-Testament von einem beim DIFC-Gericht registrierten [b]Will Draftsman[/b] verfasst wird. Swiss ILC Services DMCC bietet diese Dienstleistung an und berät die Klientschaft gerne auch in Deutsch.
Im Erbfall obliegt es ausschliesslich der gerichtlichen Instanz des DIFC, dem DIFC-Gericht (DIFC-Courts), die Beschlüsse betreffend die [b]Vermögenswerte[/b], die[b] Betreuung der überlebenden minderjährigen Kinder [/b]und der [b]Einsetzung des Testamentsvollstreckers[/b] zu fassen. Der Testamentsvollstrecker ist dabei die vom Erblasser ernannte Person, die die letztwilligen Verfügungen des Erblassers, insbesondere die Verteilung der Erbmasse, zur Ausführung zu bringen hat. Auch eine allfällige Anfechtung des Testaments würde ebenfalls vom hiesigen Gericht behandelt werden. Die Beschlüsse des DIFC-Courts sind sodann direkt bei den Dubai-Gerichten vollstreckbar.
[b]Neuerung: Ausweitung des DIFC-Testaments auf Vermögenswerte in Ras Al Khaimah[/b]
Seit dem 1. Januar 2017 können die am DIFC Testament- und Nachlassregister registrierten Testamente auch letztwillige Verfügungen betreffend Vermögenswerte im Emirat Ras Al Khaimah umfassen.
Mit der entsprechenden Vereinbarung zwischen dem DIFC und der RAK Authority vom Dezember 2016 ist u.a. der Geltungsbereich des DIFC-Testaments wirkungsvoll auf das nördliche Emirat Ras Al Khaimah ausgeweitet worden und bietet damit mehr Rechtssicherheit und Stabilität im Umgang mit der Nachlassplanung für Nicht-Muslime. Damit wird das Einzugsfeld von DIFC-Testamenten stark erweitert, ist doch Ras Al Khaimah nach Dubai das Emirat, wo Ausländer am meisten Firmen erstellt und Liegenschaften erworben haben. Damit entfällt künftig der Umweg über eine Jebel Ali Offshore Gesellschaft, um in Ras Al Khaimah belegene Vermögenswerte in ein DIFC-Testament einzubringen.
Die Zuständigkeit für die Ausstellung des Erbscheins, die Beschlüsse zur Vermögensverteilung sowie zur Betreuung der minderjährigen Kinder und die Einsetzung des Willensvollstreckers verbleibt aber in jedem Falle beim DIFC-Court. Zur Durchsetzung des Testaments können die Beschlüsse des DIFC-Courts, betreffend die Vermögenswerte in Ral Al Khaimah, nunmehr aber [b]direkt durch die Gerichte in Ras Al Khaimah[/b] vollstreckt werden.
JAFZA Offshore Gesellschaften wie auch RAK Offshore Gesellschaften können aber auch weitherin dazu benutzt werden, Vermögenswerte in anderen Emiraten oder gar im Ausland in das DIFC-Testament aufzunehmen.
[b]Exkurs: Das neue ʺPersonal Statut and Inheritance Gerichtʺ in Abu Dhabi[/b]
Im Rahmen der strategischen Ausrichtung auf die Maximierung der Effizienz und Nachhaltigkeit der gerichtlichen Verfahren in Abu Dhabi und um schliesslich allen Bevölkerungsschichten Zugang zu diesen Diensten zu gewähren, hat HH Sheikh Mansour bin Zayed Al Nahyan, Vizepremierminister, Minister für präsidiale Angelegenheiten und Vorsitzender des Abu Dhabi Justizdepartements im Januar 2017 das ʺPersonal Statut and Inheritance Courtʺ, ein spezielles Gericht betreffend das Personalstatut und Erbangelegenheiten für Nicht-Muslime, geschaffen.
Abu Dhabi schliesst sich damit nicht dem DIFC-Will und dem DIFC Gericht an, sondern erschafft vielmehr eine [b]eigene gerichtliche Instanz[/b]. Bis anhin ist allerdings nicht bekannt, welche Testamente diesem Gericht vorgelegt werden können; respektive welches Recht (bspw. Heimatrecht oder Shariah-Recht) zur Anwendung gelangt. Damit bleibt zunächst insbesondere offen, ob das Gericht die testamentarische Freiheit analog dem DIFC-Testament zulässt.
Es bleibt zu hoffen, dass alle Emirate eine praktiche Lösung für Erbschaftsangelegenheiten finden, um die [b]Rechtssicherheit [/b]zu steigern und nicht zuletzt auch das Interesse für Investitionen in die VAE weiterhin hoch zu halten oder gar zu erhöhen.
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[url=http://www.german-emirates-club.com/Profile/1591281312/MjAzMQ==]Michael Lane[/url]
Member of Legal Council
German Emirates Club
Senior Legal Consultant
Swiss ILC Services DMCC
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